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Börnsen: Handel mit Raubkunst einen Riegel vorschieben

Archivmeldung vom 06.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur Umsetzung der UN-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:

Die Umsetzung der UN-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern, die sich derzeit im Abstimmungsverfahren der beteiligten Ministerien befindet, muss erste Priorität im Hundert-Tage-Programm von Kulturstaatsminister Bernd Neumann haben.

Diese Kultur-Schutzmaßnahme ist bereits seit 35 Jahren überfällig! Das ist kein Ruhmesblatt für die Bundesrepublik und ihre internationale Reputation. Insgesamt bekennen sich seit 1973 einhundertsieben Länder zu dem Abkommen. Als einziger großer Staat fehlt Deutschland. Eine Umsetzung muss allerdings mit Augenmaß erfolgen. Eine bürokratische Mehrbelastung für den Kunstmarkt ist nicht hinnehmbar! Die Konvention muss ähnlich wie EU-Vorlagen 1:1 umgesetzt werden. Sie sollte nicht über die Mindestvorschriften hinausgehen. Bei einer Überinterpretation der Konvention besteht die Gefahr, dass Deutschland noch weiter an den Rand des internationalen Kunstmarktes gedrängt wird. Schon jetzt werden über 90% des weltweiten Versteigerungskunsthandels über London und New York abgewickelt. Das Motto muss lauten: Abschrecken und nicht Abschotten! Ein positives Signal ist die Absicht der Bundesregierung, bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten "bußgeldorientiert" vorzugehen. Eine Verletzung der Aufzeichnungspflicht soll somit zukünftig zu 5.000 bis 10.000 Euro Bußgeld führen. Wird ein Händler als Hehler überführt, drohen ihm bis zu 5 Jahren Gefängnis und die Schließung des Geschäftes. Das sind abschreckende, aber auch angemessene Maßnahmen, die den Raubkunsthandel effektiv eindämmen können. Auch sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine sinnvolle Definition des Begriffes der betroffenen Kulturgüter vor. Damit wird verhindert, dass jede Glasscherbe zum schützenswerten Kulturgut eingestuft wird.

Für den Kunststandort Deutschland kann sich das lange Zögern in der Umsetzung der UN-Konvention durchaus negativ auswirken. Wer als seriöser Partner im internationalen Kunsthandel teilhaben will, muss sich auch internationalen Gepflogenheiten stellen. "Eine antike Vase war bisher einfacher nach Deutschland zu importieren, als Muscheln vom Mittelmeer", so Kunstexperten. Deutschland darf sich nicht zur Drehscheibe für den Handel mit Raubkunst entwickeln!

Die geltende deutsche Rechtsordnung bietet keinen ausreichenden Schutz um den zunehmenden illegalen Handel mit Kulturgütern einzudämmen. Mittlerweile werden nach Schätzungen des amerikanischen FBI jährlich Kunstschätze im Wert von mehr als 8 Mrd. Dollar geraubt und gehandelt. Die Absicht von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, die Konvention nun nationales Recht werden zu lassen, ist richtig und zu unterstützen. Deutschland muss seinen Status als seriöser Partner im internationalen Kunstgeschäft auch zukünftig behaupten können. Auch der Bundesrat ist aufgefordert, den Gesetzentwurf zügig voranzubringen.

Die Konvention der UNESCO über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut wurde bereits 1970 verabschiedet. Sie regelt die Definition, den Anwendungsbereich sowie die rechtlichen Folgen des illegalen Handels mit Kunst.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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