Börnsen: Handel mit Raubkunst einen Riegel vorschieben
Archivmeldung vom 06.01.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZur Umsetzung der UN-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Die Umsetzung der UN-Konvention gegen den illegalen Handel mit
Kulturgütern, die sich derzeit im Abstimmungsverfahren der
beteiligten Ministerien befindet, muss erste Priorität im
Hundert-Tage-Programm von Kulturstaatsminister Bernd Neumann haben.
Diese Kultur-Schutzmaßnahme ist bereits seit 35 Jahren überfällig!
Das ist kein Ruhmesblatt für die Bundesrepublik und ihre
internationale Reputation. Insgesamt bekennen sich seit 1973
einhundertsieben Länder zu dem Abkommen. Als einziger großer Staat
fehlt Deutschland. Eine Umsetzung muss allerdings mit Augenmaß
erfolgen. Eine bürokratische Mehrbelastung für den Kunstmarkt ist
nicht hinnehmbar! Die Konvention muss ähnlich wie EU-Vorlagen 1:1
umgesetzt werden. Sie sollte nicht über die Mindestvorschriften
hinausgehen. Bei einer Überinterpretation der Konvention besteht die
Gefahr, dass Deutschland noch weiter an den Rand des internationalen
Kunstmarktes gedrängt wird. Schon jetzt werden über 90% des
weltweiten Versteigerungskunsthandels über London und New York
abgewickelt. Das Motto muss lauten: Abschrecken und nicht Abschotten!
Ein positives Signal ist die Absicht der Bundesregierung, bei
Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten "bußgeldorientiert"
vorzugehen. Eine Verletzung der Aufzeichnungspflicht soll somit
zukünftig zu 5.000 bis 10.000 Euro Bußgeld führen. Wird ein Händler
als Hehler überführt, drohen ihm bis zu 5 Jahren Gefängnis und die
Schließung des Geschäftes. Das sind abschreckende, aber auch
angemessene Maßnahmen, die den Raubkunsthandel effektiv eindämmen
können. Auch sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine
sinnvolle Definition des Begriffes der betroffenen Kulturgüter vor.
Damit wird verhindert, dass jede Glasscherbe zum schützenswerten
Kulturgut eingestuft wird.
Für den Kunststandort Deutschland kann sich das lange Zögern in
der Umsetzung der UN-Konvention durchaus negativ auswirken.
Wer als seriöser Partner im internationalen Kunsthandel teilhaben
will, muss sich auch internationalen Gepflogenheiten stellen. "Eine
antike Vase war bisher einfacher nach Deutschland zu importieren, als
Muscheln vom Mittelmeer", so Kunstexperten. Deutschland darf sich
nicht zur Drehscheibe für den Handel mit Raubkunst entwickeln!
Die
geltende deutsche Rechtsordnung bietet keinen ausreichenden Schutz um
den zunehmenden illegalen Handel mit Kulturgütern einzudämmen.
Mittlerweile werden nach Schätzungen des amerikanischen FBI jährlich
Kunstschätze im Wert von mehr als 8 Mrd. Dollar geraubt und
gehandelt. Die Absicht von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, die
Konvention nun nationales Recht werden zu lassen, ist richtig und zu
unterstützen. Deutschland muss seinen Status als seriöser Partner im
internationalen Kunstgeschäft auch zukünftig behaupten können. Auch
der Bundesrat ist aufgefordert, den Gesetzentwurf zügig
voranzubringen.
Die Konvention der UNESCO über Maßnahmen zum Verbot und zur
Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von
Kulturgut wurde bereits 1970 verabschiedet. Sie regelt die
Definition, den Anwendungsbereich sowie die rechtlichen Folgen des
illegalen Handels mit Kunst.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion