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Knoerig: Eine Hilfe nur auf dem Papier

Archivmeldung vom 18.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Axel Knoerig (2020)
Axel Knoerig (2020)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen beschlossen.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig: "Entlassungen auf den letzten Metern müssen bei den noch unter den Corona-Folgen leidenden Unternehmen unbedingt verhindert werden. Deshalb ist die beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes richtig, sie greift allerdings zu kurz.

In den parlamentarischen Beratungen hat die Ampel unsere Forderung abgelehnt, dass die Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung weiterhin zu 50 Prozent erstattet bekommen. Das ist aus unserer Sicht eine wichtige Unterstützung zur Sicherung der Arbeitsplätze. Die Ampel blendet stattdessen völlig aus, dass bei besonders krisengebeutelten Unternehmen die wirtschaftliche Substanz nach 24 und mehr Monaten Durststrecke meist sehr dünn ist. Es besteht die Gefahr, dass damit für viele Betriebe und ihre Beschäftigten die Verlängerungsmöglichkeit in der Praxis nur auf dem Papier steht.

Es ist zwar richtig, dass für viele Betriebe die schlimmsten Auswirkungen der Krise überstanden sind. Diese grundlegende Besserung schlägt jedoch nicht in allen Branchen in gleichem Tempo durch. In den letzten zwei Jahren wurden mit dem Kurzarbeitergeld und den Überbrückungshilfen die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um der Wirtschaft und den Beschäftigten zur Seite zu stehen, damit diese gut durch die Krise kommen. Jetzt kurz vor dem Ziel diesen Weg zu verlassen, ist kontraproduktiv."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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