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Zusatz zum "Palermo-Protokoll" gegen Kinderhandel tritt in Kraft

Archivmeldung vom 13.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Sechs Jahre nach der Vereinbarung auf UN-Ebene tritt am 14. Juli in Deutschland die Zusatzvereinbarung gegen Kinderhandel zum Palermo-Protokoll" in Kraft. Die im Jahr 2000 in Palermo beschlossene Vereinbarung zur "Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung insbesondere des Frauen- und Kinderhandels" verpflichtet die Beitrittsstaaten, Menschen- und Kinderhandel vorzubeugen und stärkt die Rechte der Opfer.

UNICEF und die Kinderrechtsorganisation ECPAT begrüßen die seit langem überfällige Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Sie fordern Bundesregierung und Bundesländer auf, Menschen- und Kinderhandel mit bundesweit einheitlichen Regelungen entschiedener zu bekämpfen.

"Mädchen und junge Frauen werden von Menschenhändlern aus Osteuropa nach Deutschland verschleppt und hier zur Prostitution gezwungen. Die Opfer brauchen dringend besseren Schutz und mehr Unterstützung", sagte die UNICEF-Vorsitzende Heide Simonis. "Vor allem die Bundesländer sind nun in der Pflicht", sagte die Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland Mechtild Maurer. "Sie müssen ihre Abschiebepraxis ändern und die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten verbessern."

Nach dem Zusatzprotokoll dürfen die Opfer von Menschenhandel nicht einfach abgeschoben werden. Die Behörden müssen sicherstellen, dass die Opfer ihren Peinigern nicht wieder in die Arme fallen. Bei einer sogenannten "Rückführung" in ihr Herkunftsland müssen sie begleitet und betreut werden. Vor allem minderjährige Opfer haben Anspruch auf umfassende Hilfe und Betreuung sowie medizinische Versorgung. Das Abkommen schreibt vor, dass die Zustimmung Minderjähriger zum Menschenhandel vor Gericht künftig nicht mehr als Argument gegen eine Verfolgung und Verurteilung der Täter verwendet werden darf. Nachholbedarf beim Opferschutz und bei der Vorbeugung von Kinderhandel sehen ECPAT und UNICEF insbesondere in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. In den östlichen Grenzregionen Deutschlands wird immer noch nicht energisch gegen die Sexszene vorgegangen, in der Minderjährige von deutschen Männern missbraucht werden.

Quelle: Pressemitteilung ECPAT Deutschland e.V.

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