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Kommunen offen für Ausweitung von Waffenverbotszonen

Archivmeldung vom 08.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Waffenverbotsschild im S-Bahnhof Reeperbahn (Symbolbild)
Waffenverbotsschild im S-Bahnhof Reeperbahn (Symbolbild)

Foto: Sebastian scha.
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Debatte um Waffenverbotszonen als Konsequenz nach dem tödlichen Messer-Angriff auf einen Polizisten in Mannheim haben Vertreter von Kommunen und Kriminalbeamten sich offen für weitere Regelungen gezeigt. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger, sagte der "Rheinischen Post": "Waffenverbotszonen können ein wichtiger Baustein in einem Maßnahmenkatalog sein, um die Sicherheit in bestimmten Bereichen von Kommunen zu verbessern."

In Waffenverbotszonen könne die Polizei je nach landesrechtlichen Regelungen verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. "Das kann zu einer Verbesserung der Sicherheitslage beitragen. Dennoch zeigt sich, dass auch Waffenverbotszonen keine hundertprozentige Sicherheit garantieren können", so Berghegger. "Die Wirksamkeit solcher Verbote hängt maßgeblich von der Kontrolldichte und den personellen Kapazitäten der Polizei ab", sagte er. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sprach sich dafür aus, Waffenverbotszonen bundeseinheitlich zu regeln und das Waffenrecht insgesamt zu verschärfen. Dirk Peglow, Vorsitzender des BDK, sagte der "Rheinischen Post", die bisherigen Erfahrungen mit entsprechenden Zonen seien positiv. "Jedes Messer, das im öffentlichen Raum aus dem Verkehr gezogen wird, ist ein Erfolg", so Peglow. Es sei hilfreich, dass die Polizei in begrenzten Räumen die Möglichkeit habe, verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Das Waffenrecht gleichzeitig zu verschärfen sei sinnvoll, so Peglow: "Ich würde das unterstützen, wenn klar ist, dass im öffentlichen Raum in Deutschland kein Messer mitgeführt werden darf." Natürlich müsse es Ausnahmen geben, etwa für Handwerker, die beruflich ein Messer benötigen oder für den Fall, dass jemand ein verpacktes Küchenmesser kauft und nach Hause bringt. Durch eine einheitliche Regelung werde auch die Komplexität des Waffenrechts gemindert, durch die kaum ein Bürger wisse, was erlaubt ist und was nicht, so Peglow.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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