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Schärfere Abschieberegeln offenbar in rechtlicher Grauzone

Archivmeldung vom 01.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Hauseigene Juristen im Bundesinnenministerium bewerten die Pläne von Horst Seehofer (CSU), durch schärfere Gesetze Abschiebungen zu erleichtern, als rechtlich wackelig. Das berichtet der "Spiegel".

In einem Vermerk befassen sich die Fachleute mit den besonders umstrittenen Ideen: Es geht einmal um den bis zu zehn Tage langen Gewahrsam am Flughafen. Bisher muss die Maßnahme von Richtern angeordnet werden. In der Praxis, beklagen die Ministerialen, würden diese die nötigen Voraussetzungen aber oft strenger auslegen als vom Gesetzgeber gewollt. Sie halten einen "Verzicht auf den Richtervorbehalt" für "eine denkbare Variante" – räumen aber ein, dass ihre Argumentation "nicht ohne verfassungsrechtliches Risiko" sei.

Für rechtlich machbar halten Seehofers Juristen hingegen die Idee, ausreisepflichtige Ausländer, bei denen die Voraussetzungen für eine Abschiebungshaft vorliegen, vorübergehend auch in normalen Gefängnissen unterzubringen. Bisher werden sie i n eigenen Anstalten, getrennt von Strafgefangenen, untergebracht – so wie es das EU-Recht vorsieht. Die Experten argumentieren, dass in "außergewöhnlichen Situationen" aber Ausnahmen möglich seien. In Deutschland sei dies der Fall: Die Zahl der Ausreisepflichtigen liege bereits bei 235.000 und werde weiter steigen, da noch Klagen gegen 280.000 abgelehnte Asylentscheidungen anhängig seien. Gleichzeitig gebe es aktuell nur 420 Abschiebungshaftplätze in ganz Deutschland. Eine "den Bedarf deckende" Anzahl sei frühestens zum Sommer 2022 zu erwarten, heißt es im Vermerk. Daher solle das Gebot, abzuschiebende Menschen getrennt von Strafgefangenen unterzubringen, für drei Jahre ausgesetzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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