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Friedrich verteidigt Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 30.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die von Union und SPD geplante Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Friedrich sagte der "Saarbrücker Zeitung", die Sicherheitsbehörden erhielten dadurch ein wichtiges Mittel im Kampf gegen schwere Straftaten zurück. "Diese Daten werden uns helfen, noch entschiedener Verbrechen zu bekämpfen", so Friedrich.

Der Minister kündigte zudem an, dass man bei der Umsetzung die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten werde, "so dass die Verhältnismäßigkeit gewährleistet ist". Wie hilfreich Telekommunikationsdaten bei der Aufklärung von Kinderpornographie und Computerkriminalität seien, "zeigen uns viele Fälle, in denen wir genau diese Daten dringend als Ermittlungsansatz gebraucht hätten". Zudem sei im Koalitionsvertrag die Erarbeitung eines IT-Sicherheitsgesetzes vereinbart worden. "Auch das hilft im Kampf gegen die zunehmende Gefahr durch Cyberangriffe."

Anwalt warnt vor Vorratsdatenspeicherung

Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarte Vorratsdatenspeicherung stößt auf erhebliche Vorbehalte bei Anwälten in Deutschland. "Solange nicht sichergestellt ist, dass amerikanische und britische Organisationen die im Entwurf der großen Koalition vorgesehen Eingriffshürden für die Verwertung der Daten beachten, muss eine Erfassung unterbleiben", sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsverein (BAV) und Vize-Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, "Handelsblatt-Online". Es sei nicht erkennbar, wie die Daten vor dem Zugriff Dritter gesichert werden könnten. Darüber hinaus ist nach Ansicht Schellenbergs völlig ungeklärt, wer die Datenerfassung bezahlen muss.

Das Verwaltungsgericht Berlin habe bereits im Jahr 2008 geurteilt, dass die Telekommunikationsunternehmen mit diesen Kosten nicht zu belasten seien, gab der Jurist zu bedenken. "Es steht demnach zu befürchten, dass der Steuerzahler die im Rahmen der beabsichtigten Vorratsdatenspeicherung entstehenden Kosten zu tragen hat." Es sei aber eine Frage der "politischen Ehrlichkeit", die Kosten vorab zu benennen und zu erklären, aus welchem Etat sie kommen.

Schellenberg wies zudem darauf hin, dass die Telefon- und Internetkommunikation in der Bundesrepublik neben der Telekom insbesondere auch über Töchtergesellschaften von US- und insbesondere von britischen Unternehmen erfolge. "Aufgrund ihrer Beteiligungsrechte können diese Unternehmen jederzeit auf die Daten ihrer in Deutschland tätigen Töchter zugreifen", sagte er und fügte hinzu, dass derzeit nur die Daten sicher seien, die nicht gespeichert würden.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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