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Brinkhaus fordert härtere Strafen für Datendiebstahl

Archivmeldung vom 12.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Antje Delater / pixelio.de
Bild: Antje Delater / pixelio.de

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hat sich für härtere Strafen bei Datendiebstahl ausgesprochen. "Das Hacken und Abschöpfen von Daten ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Wer das macht, ist schon erheblich kriminell. Das gravierende Unrecht dieser Handlungen muss durch ein höheres Strafmaß deutlich werden", sagte Brinkhaus der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Bislang kann das sogenannte Ausspähen von Daten mit Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren geahndet werden. Wir sollten prüfen, das Strafmaß bei schweren Cyberdelikten anzuheben." Wenn sehr persönliche Dinge gestohlen würden, seien die Opfer mitunter für ihr ganzes Leben traumatisiert. Das gelte auch für gehackte und dann ins Netz gestellte Daten. "Manche werden sich nie mehr unbefangen im Netz bewegen. Dennoch wird der Datendiebstahl bislang nicht annähernd bestraft wie ein einfacher Diebstahl, der mit maximal fünf Jahren Haft geahndet wird."

Außerdem gebe es bei den Cyberdelikten offenbar Strafbarkeitslücken. "Das werden wir uns auch in der Bundestagsfraktion genau ansehen." Wenn Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Netz wie Freiwild behandelt werden könnten, sei das eine Gefahr für die Gesellschaft und die Demokratie. "Datendiebstähle könnten letztlich dazu führen, dass sich Menschen nicht mehr öffentlich engagieren, weil die Gefahr besteht, an den digitalen Pranger gestellt zu werden."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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