Staatsrechtler widerlegt CDU-Vorwurf der Wählertäuschung gegenüber Martin Hohmann
Archivmeldung vom 17.09.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittProfessor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Lehrstuhlinhaber an der Universität Erlangen und einer der profiliertesten Staatsrechtler in Deutschland, widerlegt in einer rechtlichen Stellungnahme vom 14.9.2005 Vorwürfe hessischer CDU-Politiker gegen Martin Hohmann.
Offensichtlich weil Hohmann nach
einer seriösen Umfrage klar in Führung liegt
(www.osthessennews.de/umfrage/umfrage.php, Stand 15.9.2005, 11.15
Uhr, Hohmann 50,7 %, Brand 22,4 %), hatten namhafte CDU-Politiker
Hohmann den Versuch der Wählertäuschung vorgeworfen und erklärt,
einer angeblichen Strategie Hohmanns entgegenzutreten, "die Wähler
mit nachweislich falschen Aussagen zu betrügen".
Dagegen wendet sich Professor Dr. Schachtschneider mit einer
detaillierten juristischen Argumentation und folgendem Ergebnis: "Dem
Wahlkreisbewerber Martin Hohmann Wahltäuschung anzulasten, ist
rechtlich unhaltbar."
Das Gutachten von Prof. Dr. Schachtschneider mit dem Titel
"Zweitstimmen - nicht zu berücksichtigen" wird in Kürze auf der
Wahlsonderseite www.hohmanndirekt.de eingestellt.
Quelle: Pressemitteilung Wahlkreisbüro Martin Hohmann