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Karlsruhe weist Eilantrag gegen Beherbergungsverbot ab

Archivmeldung vom 22.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der das umstrittene Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein außer Vollzug gesetzt werden sollte. Der Antrag sei unzulässig, weil die erforderlichen Darlegungen fehlten, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.

Die Antragsteller hätten sich weder vertieft mit der Regelung selbst noch mit den Argumenten auseinandergesetzt, die für und gegen ein sachlich und zeitlich beschränktes Beherbergungsverbot sprechen. So hätten die Antragsteller auch nicht begründet, warum es ihnen nicht möglich wäre, einen Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu erlangen.

Insgesamt bewirke ein Beherbergungsverbot zwar schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, insbesondere der Beherbergungsbetriebe, die nur gerechtfertigt werden könnten, wenn sie als Maßnahme der Pandemiebekämpfung verhältnismäßig seien, so das Verfassungsgericht. Ob das in dem Fall angegriffene landesrechtliche Verbot deshalb außer Vollzug zu setzen wäre, habe die zuständige Kammer aber ebenso wenig zu entscheiden wie über die Vereinbarkeit von Beherbergungsverboten mit dem Grundgesetz, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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