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FDP verlangt Gesetzesänderung wegen Betrug mit Umsatzsteuer

Archivmeldung vom 10.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christian Dürr (2019)
Christian Dürr (2019)

Foto: Munichisblue
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die FDP hat die Bundesregierung aufgefordert, sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine Gesetzesänderung zur Verhinderung des massiven Betrugs bei der Umsatzsteuer einzusetzen.

"Durch organisierten Umsatzsteuerbetrug entgehen Deutschland und der EU jedes Jahr Milliarden im zweistelligen Bereich", sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Bevor die Regierungen immer mehr Schulden machen, die alle ehrlichen Steuerzahler zurückzahlen müssen, sollte zuerst der kriminelle Steuerbetrug verhindert werden", betonte er. Die große Koalition habe dieses Thema aber bislang links liegen gelassen. "Damit muss Schluss sein. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine Reform des Mehrwertsteuersystems einsetzt", forderte der Finanzexperte. Kriminelle Banden nutzen das komplizierte Mehrwertsteuerrecht in der EU aus, um den Fiskus jährlich um Milliardensummen zu prellen.

So lassen sich Betrüger bei sogenannten Karussell-Geschäften mit Hilfe komplizierter Handelsketten von den Finanzämtern die Steuer erstatten, ohne selbst die Umsatzsteuer eingezahlt zu haben. Die dadurch verursachten Steuerausfälle werden in Deutschland auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Europaweit geht die EU-Kommission allein bei den Karussellgeschäften von einem Schaden in Höhe von 50 Milliarden Euro pro Jahr aus. Dürr tritt dafür ein, bei Lieferungen zwischen Unternehmen europaweit das System der Umsatzsteuer-Zahlung umzustellen. Derzeit führt der Lieferant die Mehrwertsteuer an den Fiskus ab, während sich der Empfänger der Lieferung die gezahlte Steuer erstatten lassen kann (Vorsteuerabzug). Bei dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren zahlt der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer direkt an den Fiskus. Umsatzsteuerzahlung und Recht auf Vorsteuerabzug bleiben somit bei einem Unternehmen. "So können wir den Umsatzsteuerbetrug effektiv bekämpfen", sagte Dürr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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