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Buschmann legt Eckpunkte für "Freiheitskommission" vor

Archivmeldung vom 22.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2021)
Marco Buschmann (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Regierung will eine "Freiheitskommission" einrichten, die 2025 ihre Arbeit aufnehmen soll. Das geht aus Eckpunkten hervor, die das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) ausgearbeitet hat und über die der "Spiegel" berichtet.

Das Gremium soll insbesondere Gesetze zur Arbeit von Polizei, Zoll und Geheimdiensten begutachten - und zwar noch bevor diese ins Kabinett gehen. Bei ihrer Prüfung soll die Kommission "auf eine grundrechtsfreundliche und verhältnismäßige Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse" achten und zudem in den Blick nehmen, wie sie sich "in Hinblick auf Demokratie und Freiheit" in die bestehenden Gesetze einfügen. Die Sicherheitsbehörden sollen verpflichtet werden, dem Gremium Informationen zur Verfügung zu stellen. 

Bei Vorhaben aus anderen Bereichen soll die Kommission eine Stellungnahme abgeben können, wenn diese "erhebliche Grundrechtsbeschränkungen" beinhalteten. Auch der Bundestag könnte die Kommission beauftragen, die in ihrer Arbeit unabhängig sein soll. 18 ehrenamtliche Mitglieder sollen dem Konzept zufolge auf Vorschlag der Regierung und des Bundestags ernannt werden. Dafür kämen etwa Rechtswissenschaftler, erfahrene Anwälte sowie Experten aus NGOs infrage, die sich mit der deutschen Sicherheitsarchitektur beschäftigen. Für die FDP ist die "Freiheitskommission" ein Herzensanliegen aus dem Koalitionsvertrag der Ampel. Das von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium sieht die Pläne skeptisch. Das Gremium dürfe nur eine beratende Funktion haben, heißt es aus dem Ministerium. Eine "formale Integration in den Gesetzgebungsprozess" komme nicht infrage.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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