Verfassungsschutz lehnt Unterlassungsaufforderung der AfD ab
Archivmeldung vom 02.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie AfD wird "ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren" wegen ihrer Bearbeitung als sogenannter Prüffall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einleiten. Das sagte der AfD-Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig der "Welt".
Damit reagierte die Partei darauf, dass das BfV sich am Freitag laut Hartwig geweigert hatte, eine von der Partei verlangte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Verlangt wurde in ihr, so Hartwig, "dass die Behörde nicht mehr öffentlich erklärt, sie hätte die AfD zum Prüffall erklärt". Als "zentralen Grund" für die Aufforderung nannte Hartwig, "dass das öffentliche `Ausrufen eines Prüffalls` vom Verfassungsschutzgesetz überhaupt nicht vorgesehen und daher rechtswidrig ist". Hartwig leitet die Arbeitsgruppe, die der AfD-Bundesvorstand für die Bearbeitung des gesamten Themenkomplexes Verfassungsschutz eingesetzt hat. Das BfV wollte sich auf "Welt"-Anfrage nicht zu der Unterlassungsaufforderung äußern.
Quelle: dts Nachrichtenagentur