Spahn ist "im Zweifel für das Leben"
Archivmeldung vom 10.09.2018
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Freigeschaltet durch André OttBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat davor gewarnt, dass aus dem Recht auf Sterbehilfe gegenüber dem Staat die Erwartung entsteht, dass dieses Recht auch genutzt werde. "Wenn es um Lebensschutz geht, bin ich gerne grundsätzlich", sagte Spahn der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Im Zweifel bin ich immer für das Leben, sofern es um staatliches Handeln geht." Aus diesem Grund habe er das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgefordert, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom März des vergangenen Jahres vorerst nicht anzuwenden.
Das Leipziger Gericht hatte entschieden, dass der Staat unheilbar kranken Patienten einen Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung in Extremfällen nicht verwehren dürfe. Die Bundesregierung verweigere die Umsetzung des Urteils "aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte Spahn der FAZ Karlsruhe prüft, ob das im November 2015 beschlossene Verbot der g
eschäftsmäßigen Suizidbeihilfe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Minister verspricht, die Position der Bundesregierung "im Lichte dieser Entscheidung" zu überprüfen. Nach seiner Rechtsauffassung könne ein Suizid keinen medizinischen Nutzen haben.
"Selbsttötung ist keine Therapie", sagte Spahn der FAZ "Sie ist vielmehr die unwiderrufliche Selbstzerstörung, nichts anderes." Der Bundesgesundheitsminister verwahrt sich gegen den Vorwurf, das Leid von Menschen zu bagatellisieren. "Was der Staat tun kann, tut er dadurch, dass er die palliativmedizinische Versorgung so verbessert, dass jeder Schmerzpatient in jedem Stadium bestmöglich behandelt wird", sagte Spahn der FAZ Auf diesem Gebiet sei in den vergangenen Jahren viel passiert, aber gerade im ländlichen Raum noch nicht genug. "Doch daran arbeiten wir."
Quelle: dts Nachrichtenagentur