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Satzung der Krupp-Stiftung verlangt, Einheit des Konzerns zu erhalten

Archivmeldung vom 10.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ThyssenKrupp Hauptquartier 2013
ThyssenKrupp Hauptquartier 2013

Foto: Tuxyso
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um die Zerschlagung von Thyssenkrupp mahnt die Belegschaft die Chefin der Krupp-Stiftung, Ursula Gather, sich an die Satzung zu halten. "Zweck der Stiftung soll es sein, die Einheit des Unternehmens Fried. Krupp dem Willen seiner Vorfahren entsprechend auch für die fernere Zukunft zu wahren", heißt es in der Präambel der Satzung, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Die Satzung, die Berthold Beitz 1967 unterzeichnete, wurde im Konzern bislang gehütet wie ein Geheimnis. Die Stiftung sei bei der Verwaltung des Vermögens zwar frei, heißt es weiter in Paragraf 4. "Sie soll jedoch im Geiste des Stifters und seiner Vorfahren darauf achten, dass die Einheit des Unternehmens möglichst gewahrt wird." Knut Giesler, Chef der IG Metall NRW, hatte öffentlich gemahnt, die Krupp-Stiftung müsse sich an ihren Auftrag halten. Zugleich kündigte Thyssenkrupp-Aufsichtsrat René Obermann seinen Rückzug an. Obermann hat Zweifel am Konzept des Tata-Deals, hatte dagegen gestimmt und sieht sich damit im Aufsichtsrat bei einer grundlegenden Frage in der Minderheit, sagte ein Kenner der Vorgänge der "Rheinischen Post". Daher hält der frühere Telekom-Chef es für konsequenter, das Mandat zur Verfügung zu stelle. Er selbst will sich dazu nicht äußern. Aus seinem Umfeld ist zu hören, Obermann habe der Rücktritt von Hiesinger überrascht - das sei nicht Ziel seiner Stimmabgabe gegen den Tata-Deal gewesen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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