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Rene Dierkes: Gerechtigkeit für Justizopfer – Kein Abzug der Kosten für Unterkunft und Verpflegung von der Haftentschädigung!

Freigeschaltet am 02.04.2025 um 18:25 durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen im Bayerischen Landtag eingebracht. In diesem fordert sie die Staatsregierung auf, sich auf allen Ebenen für eine Anhebung der Haftentschädigungspauschale pro angefangenem unrechtmäßigem Hafttag um 25 Euro auf 100 Euro und ab einer Haftdauer von sechs Monaten auf 150 Euro für jeden weiteren angefangenen Tag einzusetzen.

Dabei dürfen Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht mehr mit dem Entschädigungsanspruch verrechnet werden. Zudem ist ein Anspruch auf kostenlose anwaltliche Erstberatung einzuführen.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Rene Dierkes, erklärt dazu Folgendes: „Immer wieder werden unbescholtene Bürger zu Unrecht inhaftiert – manchmal sogar für viele Jahre! Besonders erschütternd ist der Fall des Justizopfers Manfred Genditzki, der 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß. Nach seinem Freispruch erhielt er eine Entschädigung von knapp 370.000 Euro (75 Euro pro Tag) sowie 450.000 Euro für den Verdienstausfall. Allerdings wurden davon die Kosten für ‚Unterkunft und Verpflegung‘ abgezogen und das im Gefängnis verdiente Geld gegengerechnet. Rund 100.000 Euro weniger werden ihm dadurch ausgezahlt. Was für ein zynischer Umgang mit Menschen, denen ein großer Teil ihres Lebens gestohlen wurde!

Dieser unhaltbare Zustand muss unverzüglich beendet werden. Auch die Staatsregierung sieht Reformbedarf, wie sie aufgrund meiner Schriftlichen Anfrage zum Fall Genditzki mitteilte. Leider hatte sie damit bislang jedoch keine Eile. Ich fordere sie auf, unseren Antrag zu unterstützen, wenn ihr das Schicksal von Justizopfern am Herzen liegt.“

Quelle: AfD Bayern

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