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Justizministerin will kürzere Rotationszeit für Bilanzprüfer

Archivmeldung vom 11.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2019)
Christine Lambrecht (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "19.06.2019 - PK Thorsten Schäfer-Gümbel & Christine Lambrecht - Vorstellung neue Justizministerin" / Eigenes Werk

Als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal sollen nach dem Willen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) börsennotierte Unternehmen in Deutschland künftig ihre Bilanzprüfer deutlich schneller wechseln müssen.

Damit nicht immer dieselben Prüfer über einen langen Zeitraum das gleiche Unternehmen kontrollieren, "sollte die Höchstlaufzeit der Prüfmandate auch bei den Kapitalmarktunternehmen in Zukunft zehn Jahre betragen", sagte Lambrecht dem "Handelsblatt".

Das sei der Zeitraum, den das EU-Recht grundsätzlich als Höchstgrenze vorsehe. In Deutschland gilt aktuell, dass Unternehmen ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bis zu 20 Jahre behalten dürfen, wenn der Prüfauftrag nach zehn Jahren neu ausgeschrieben wird. Wird nach zehn Jahren dem Abschlussprüfer eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Seite gestellt, kann er sogar insgesamt bis zu 24 Jahre tätig sein. Die Bundesregierung hatte bei der Reform der Wirtschaftsprüfung vor fünf Jahren Schlupflöcher genutzt, die die eine EU-Verordnung den Mitgliedstaaten lässt. Die Reformpläne sollen laut Lambrecht "zeitnah" präsentiert werden. Auch soll es künftig eine klarere Trennung von Prüfung und Beratung des beauftragenden Unternehmens geben.

"Darüber hinaus prüfen wir, ob auch im Bilanzstrafrecht und bei den Bußgeldvorschriften Anpassungen geboten sind, um die Qualität der Rechnungslegung zu fördern", sagte Lambrecht. Handlungsbedarf sieht die Ministerin auch bei der Haftung der Wirtschaftsprüfer. Bei Fahrlässigkeit haften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften derzeit nur bis zu einer Schadenssumme von vier Millionen Euro. "In der Tat erscheint es fraglich, ob diese Haftungshöchstgrenze noch zeitgemäß und angemessen ist", sagte Lambrecht. "Deshalb gehört sie auf den Prüfstand; ebenso die Frage, ob die Haftungshöchstgrenze auch in Fällen grober Fahrlässigkeit gelten soll."

Im Fall des mutmaßlichen Milliardenbetrugs bei Wirecard übte Lambrecht scharfe Kritik an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. "Es ist mir unbegreiflich, wieso die Abschlussprüfer bei Wirecard jahrelang nichts gemerkt und ein uneingeschränktes Testat erteilt haben", sagte Lambrecht. "Sie hatten mit anderen Worten nicht einmal einen Zweifel an der Bilanz von Wirecard, selbst nachdem es Presseberichterstattung dazu gab." Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten die Jahresbilanzen bei Wirecard seit 2009 geprüft und testiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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