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Throm/Nicolaisen: Ampel verschleppt Reform der Beamtenbesoldung

Archivmeldung vom 19.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Alexander Throm, 2016
Alexander Throm, 2016

Foto: MariusBluem
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Laut einem Medienbericht gibt es innerhalb der Bundesregierung Streit über die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Beamtenbesoldung. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, und Berichterstatterin für den öffentlichen Dienst Petra Nicolaisen:

Alexander Throm: "Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung es bislang nicht geschafft hat, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Alimentation unserer Bundesbeamten vorzulegen, der dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Die Verzögerungen und internen Uneinigkeiten innerhalb der Ampel-Koalition, insbesondere zwischen dem SPD-geführten Bundesinnenministerium und dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium, zeugen von einem eklatanten Führungsversagen auf höchster politischer Ebene. Diese Situation führt nicht nur zu einer großen Verunsicherung unter den Bundesbeamten, sondern untergräbt auch abermals das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unserer Regierung."

Petra Nicolaisen: "Es ist unverständlich, dass trotz der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit einer amtsangemessenen Alimentation der Beamten die Umsetzung einer entsprechenden Besoldungsreform weiter verzögert wird. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen muss. Diese Vorgabe ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Würdigung der staatstragenden Dienste, die unsere Beamten tagtäglich für die Gesellschaft erbringen. Während ausnahmslos alle Bundesländer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020 umgesetzt haben, wurde von der Bundesregierung bisher lediglich ein Referentenentwurf aus Januar 2023 veröffentlicht. Der hergebrachte, in Artikel 33 Absatz 5 GG verbriefte Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation, wird seit Bestehen dieser Bundesregierung nicht eingehalten."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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