Dött/Paul: Unkonventionelle Erdgasförderung - Umweltschutz hat oberste Priorität
Archivmeldung vom 21.11.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtHeute fand im Umweltausschuss die Anhörung zu "Trinkwasserschutz und Bürgerbeteiligung bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" statt. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Michael Paul: "Trinkwasserschutz hat für uns Vorrang. Das gilt auch bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, bei dem das Frackingverfahren eingesetzt wird. Aus diesem Grund muss es klare Regelungen für den Einsatz des Frackings geben. Das hat auch die heute im Umweltausschuss durchgeführte Expertenanhörung bestätigt."
Dött/Paul weiter: "Deshalb soll aus unserer Sicht bei allen Vorhaben im Bereich nicht-konventioneller Lagerstätten, bei denen das Gestein mittels Fracking aufgebrochen wird, in einer ersten Stufe eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass vor jedem Fracking die Umweltauswirkungen geprüft, das Ergebnis der Prüfung dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Falls nachteilige Umweltauswirkungen festgestellt werden sollten, ist immer eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Damit sind vorsorgender Umweltschutz und eine hohe Transparenz der Genehmigungsverfahren für die Bürger gleichermaßen sichergestellt.
Die Befragung der Experten hat weiterhin ergeben, dass es sinnvoll ist, für die Prüfung der Umweltauswirkungen ein klares technisches Regelwerk zu entwickeln. Wir benötigen einheitliche, wissenschaftlich fundierte Kriterien, nach denen Anträge beurteilt werden."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)