Dr. Uhl: Messerverbot in gefährlichen Regionen erforderlich
Archivmeldung vom 01.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAnlässlich der geplanten Bundesratsinitiative des Hamburger Innensenators Udo Nagel zur Änderung des Waffengesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Die von Hamburg vorbereitete Bundesratsinitiative zum
bundeseinheitlichen Waffengesetz sieht die Schaffung einer
Ermächtigungsnorm für die Bundesländer vor. Danach soll es ihnen
ermöglicht werden, das Führen von Waffen in bestimmten Gebieten
verbieten zu können. Das Waffengesetz regelt bisher nur das Verbot
des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen und es regelt
grundsätzlich nur die Erlaubnis und das Verbot des Führens von Waffen
im waffenrechtlichen Sinn.
Vom Waffengesetz derzeit noch nicht erfasst sind die bei den
meisten Gewalttaten verwendeten, handelsüblichen Messer wie Küchen-
oder Taschenmesser. Im Rahmen ihrer Gefahrenabwehraufgaben könnten
die Länder aber diesbezüglich dann weitergehende Verbote regeln.
Angesichts der Zunahme von Gewalttaten mit gefährlicher und schwerer
Körperverletzung muss alles getan werden, um die Sicherheit im
öffentlichen Raum zu erhöhen.
Die von Innensenator Nagel vorgesehene Änderung des Waffengesetzes
ist der richtige Weg. Eine Kapitulation vor der Gewaltkriminalität
und die Entstehung von rechtsfreien Räumen darf es nicht geben.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU