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Antisemitismus: Länder sehen hohe Hürden für Exmatrikulation

Archivmeldung vom 15.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der geplante Rauswurf straffällig gewordener Studierender aus der Universität erweist sich als schwierig. Das berichtet der "Spiegel". Der Berliner Senat hat nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Der Mann, ein Student der Freien Universität Berlin, wurde bei der Attacke Anfang Februar schwer verletzt.

Danach waren Forderungen nach der Exmatrikulation des mutmaßlichen Täters laut geworden. Die meisten anderen Bundesländer haben in schwerwiegenden Fällen den Uni-Rausschmiss bereits in ihren Hochschulgesetzen verankert. Laut einer "Spiegel"-Umfrage in den Bundesländern gab es solche Fälle in den vergangenen Jahren jedoch kaum. Die Ministerien berichten von weniger als zehn Zwangsexmatrikulationen in den vergangenen Jahren. Ein antisemitischer Hintergrund sei nirgends bekannt. "Die grundgesetzliche garantierte Berufsfreiheit - auch eines Täters - ist ein sehr hohes Gut", heißt es dazu im hessischen Wissenschaftsministerium. Im Kern gehe es demnach darum, die Berufsfreiheit aller zu gewährleisten. Eine Exmatrikulation sei keine Strafe, "sondern eher ein Schutzmechanismus, um den Frieden auf dem Campus zu bewahren".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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