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AOK-Chef fordert höheren Beitragssatz

Archivmeldung vom 04.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Hamburg, Wilfried Jacobs, hat den geplanten neuen einheitlichen Beitragssatz in der Krankenversicherung als zu niedrig und damit rechtswidrig kritisiert.

"Ein Beitrag von 15,5 Prozent deckt nicht 100 Prozent der Ausgaben in 2009 ab, so wie es notwendig und gesetzlich vorgesehen ist", sagte Jacobs der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). "Alleine die Mehrausgaben für Krankenhäuser und Ärzte belaufen sich 2009 auf sechs Milliarden Euro." Wenn ein politischer Beitrag geplant sei, müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass auf andere Art das benötigte Geld in den Fonds fließt, betonte Jacobs. "Etwa über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Anteils." Beim Gesundheitsfonds sei es wie beim Knopf der Weste. "Sitzt der erste Knopf nicht, kommt man unten nicht an." Einen Zusatzbeitrag für die Versicherten schloss Jacobs trotzdem aus. "Wir werden definitiv keinen Zusatzbeitrag 2009 erheben." Die AOK Rheinland ist mit über drei Millionen Versicherten die größte Krankenversicherung im Rheinland und in Hamburg.

15,5% Gesamt-Beitragssatz - ehrgeiziges politisches Ziel

Der von Bundesversicherungsamt und Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von 14,6% für 2009 (plus 0,9% Zusatzbeitrag ein Gesamt-Beitragssatz von 15,5%) ist nach Ansicht von Dr. Herbert Reichelt, Vizevorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, ein ausgesprochen ehrgeiziges politisches Ziel. Da Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt habe, dass sie den Beitragssatz 2009 so festsetzen werde, dass die Ausgaben der Kassen zu 100 % gedeckt seien, könne dieses Ziel mit einem Gesamt-Beitragssatz von 15,5% nur dann erreicht werden, wenn im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren die vorgesehenen Mehrausgaben der Krankenkassen für den Krankenhaussektor deutlich zurückgestutzt würden oder wenn der Zuschuss aus Steuermitteln an die gesetzlichen Krankenkassen deutlich stärker angehoben werde.

Wie der GKV-Spitzenverband ermittelt habe, sei sonst ein Gesamt-Beitragssatz von 15,8 Prozent notwendig.

Quelle: Rheinische Post / AOK-Bundesverband

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