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Stiftung Familienunternehmen: Entwurf zum Erbschaftsteuergesetz ist verfassungswidrig

Archivmeldung vom 17.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesregierung plant in den kommenden Wochen eine Neufassung der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Erbschaftsteuer zu verabschieden. Der aktuelle Gesetzentwurf und die bisher diskutierten Varianten erfüllen jedoch nach Auffassung der Stiftung Familienunternehmen nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

"Sollte das Bundesverfassungsgericht die Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes - dann bereits zum dritten Mal - als verfassungswidrig beurteilen, so wäre dies für unsere Familienunternehmen und die dahinter stehenden Arbeitsplätze schlichtweg eine Katastrophe", warnt Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.

Rechtsunsicherheit nochmals verschärft

Seit über drei Jahren arbeitet die Regierung an einer Reform der Erbschaftsteuer, die in ihrer geplanten Struktur jedoch nach Auffassung führender Rechtsexperten wieder verfassungswidrig ist. Eine erneute Hängepartie der Gesetzgebung ist aber nicht mehr vertretbar. Denn mehr noch als bei anderen Gesetzen benötigen die Familienunternehmen, immerhin rund 95 Prozent aller deutschen Unternehmen, insbesondere bei der Erbschaftsteuer langfristige Rechtssicherheit. Der Generationenübergang in Familienunternehmen zieht sich in der Regel über viele Jahre hin, und die Weichen dafür müssen rechtzeitig gestellt sein.

Führende Verfassungsrechtler rügen die aktuellen Vorschläge der Politik

Die Stiftung Familienunternehmen stützt sich bei ihrer Einschätzung der Zweckwidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des vorliegenden Entwurfes auf namhafte Fachleute, die in den vergangenen Monaten durch verschiedene Gutachten und einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages hierzu Stellung bezogen haben. Zuletzt hat anlässlich eines kürzlich von der Stiftung Familienunternehmen in Berlin veranstalteten Symposiums zu eben diesem Thema u. a. Herr Prof. Dr. Paul Kirchhof, langjähriger Bundesverfassungsrichter und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg folgendes Fazit gezogen:

"Der Gesetzesentwurf zur Reform des Erbschaftsteuerrechts ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Er schwächt das Verantwortungseigentum und das Familiengut, wirkt strukturell familiärer Bindung und unternehmerischer Initiative entgegen."

Die Auswertung der bisher vorliegenden Stellungnahmen zeigt eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Probleme. Insbesondere verstößt der vorliegende Gesetzesentwurf gegen folgende im Grundgesetz verankerten Rechte:

- den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3)
- den Schutz der Familie (Art. 6)
- die Erbrechtsgarantie (Art. 14) sowie
- das in mehreren Artikeln geregelte Übermaß- und Wilkürverbot

Da die Erbschaftsteuer ausschließlich den Ländern zusteht, wird in weiteren verfassungsrechtlichen Untersuchungen sogar die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für diese Steuer bestritten. Mehrere Bundesländer prüfen bereits nach Information der Stiftung Familienunternehmen, den Entwurf der Bundesregierung abzulehnen; das größte Bundesland, Nordrhein-Westfalen, hat sich unlängst entsprechend erklärt.

Prof. Dr. Hennerkes beschreibt die Folgen: "Wenn nun versucht würde, den Entwurf in einem großkoalitionären Eilverfahren trotz allem durchzudrücken, wird sich die Rechtsunsicherheit als verheerende Investitions- und Beschäftigungsbremse sowie als Auswanderungsmotor in unsere erbschaftsteuerfreien Nachbarländer erweisen."

Quelle: Stiftung Familienunternehmen

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