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Gutachten: NRW-Naturschutzgesetz verfassungswidrig

Archivmeldung vom 29.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Frank Hamm, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Frank Hamm, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das von der abgewählten rot-grünen NRW-Landesregierung Ende 2016 auf den Weg gebrachte Landesnaturschutzgesetz ist in Teilen nicht verfassungskonform. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof und der Rechtsprofessorin Charlotte Kreuter-Kirchhof (Universität Düsseldorf).

Das berichtet das Westfalen-Blatt (Bielefeld) in seiner Mittwochsausgabe. Eine Gruppe von Land- und Forstbesitzern aus NRW hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Kirchhof, Professor an der Uni Heidelberg und vor der Wahl 2005 als Finanzminister einer CDU-geführten Bundesregierung im Gespräch, sowie Kreuter-Kirchhof fällen ein vernichtendes Urteil: »Das Konzept des Landesnaturschutzgesetzes folgt nicht dem verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Freiheit(...), sondern sucht, freie Menschen zu bevormunden.«

So hätten aufgrund des Gesetzes Naturschutzvereinigungen Beteiligungsrechte und Mitentscheidungsbefugnisse, die ihnen nicht zustünden. »Die Balance zwischen Eigentümerverantwortung im Privatwald und öffentlicher Ordnung im Erholungswald droht verloren zu gehen«, zitiert das Westfalen-Blatt weiter aus dem ihm vorliegenden Gutachten. Beispielsweise dürften Waldbauern in Schutzgebieten nicht selbst darüber entscheiden, welche Baumarten sie pflanzen.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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