Maut-Gesetz: Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg stellen gemeinsam Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
Archivmeldung vom 24.03.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBei der umstrittenen Pkw-Maut wird die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bundesrat und Bundestag immer wahrscheinlicher. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben am Freitag einen gemeinsamen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht, in dem sie die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlangen. Beide Länder fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Das berichtet die "Heilbronner Stimme" (Samstagausgabe). In dem Antrag, der der Zeitung vorliegt, heißt es: "Die Einführung der Infrastrukturabgabe lässt weitere negative Implikationen für die deutsche Volkswirtschaft, so z. B. für den Handel in Grenzregionen, erwarten. Damit entstünden auch negative Effekte für das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden."
Weiter heißt es: "Der Bundesrat sieht das Missverhältnis zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand für die Einführung der Infrastrukturabgabe und den zu erwartenden Einnahmen mit großer Sorge und teilt insofern die Bedenken des Nationalen Normenkontrollrates sowie des Bundesrechnungshofes. Durch die Anpassungen im vorliegenden Gesetzesentwurf wurde dieses Missverhältnis weiter verschärft."
Scharfe Kritik üben die beiden Länder insbesondere an den Einnahmemodellen. In dem Antrag steht dazu: "Der Bitte des Bundesrates vom 10. März 2017 im weiteren Gesetzgebungsverfahren nunmehr ausreichend valide Berechnungen vorzulegen, wurde nicht entsprochen. Die Bundesregierung hat bisher keine nachvollziehbaren und soliden Berechnungen für die zu erwartenden Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe sowie den Ausgaben für die Implementierung und den Betrieb des Maut-Konzeptes vorgelegt."
Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte dazu der "Heilbronner Stimme": "Es kann nicht angehen, dass der Staat sehenden Auges auf ein mögliches Minusgeschäft zusteuert. Leider hat der Bundesrat keine validen Berechnungen bekommen. Gerade in Grenzregionen kommen noch mögliche Steuerausfälle oben drauf."
Quelle: Heilbronner Stimme (ots)