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Thüringer Verfassungsschutz nimmt AfD-Landesverband ins Visier

Archivmeldung vom 06.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Eine Beobachtung der AfD in Thüringen durch das dortige Landesamt für Verfassungsschutz rückt offenbar näher. Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer werde den AfD-Landesverband am Donnerstag öffentlich zu einem sogenannten Prüffall erklären, berichtet die "Welt" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen. Geplant ist demnach außerdem, Details zum weiteren Umgang mit diesem Vorgang offenzulegen. Im Fokus steht dabei Landeschef Björn Höcke, der zugleich Vorsitzender der Fraktion im Thüringer Landtag ist.

Der AfD-Politiker gilt innerhalb der Bundespartei als prominentester Vertreter des völkisch-nationalen Flügels und fällt häufig mit Äußerungen auf, die angeblich den Nationalsozialismus relativieren. Üblicherweise teilen Verfassungsschutzbehörden der Öffentlichkeit nicht mit, wenn sie eine Partei oder Organisation als Prüffall einordnen. Unter diese Kategorie fallen etwa Zusammenschlüsse, die zwar nicht eindeutig extremistisc h sind, bei denen aber gewisse Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Verfassungsschutzchef Kramer hat in den vergangenen Tagen seine Kollegen auf Bundes- und Landesebene bereits telefonisch über das unkonventionelle Vorgehen unterrichtet.

Laut der "Welt" plant Kramer nach den dabei gemachten Angaben, mehrere Mitarbeiter seines Amtes damit zu beauftragen, ab sofort systematisch öffentlich zugängliche Informationen zu dem AfD-Landesverband zusammenzutragen. Innerhalb der kommenden sechs bis zwölf Monate sollen die gewonnenen Erkenntnisse bewertet werden. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, will Kramer die Öffentlichkeit erneut informieren und mitteilen, ob der Landesverband zu einem Beobachtungsobjekt des Landesamtes erklärt wird - oder aber nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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