Bundesdatenschützer will Aus für Vorratsdatenspeicherung besiegeln
Archivmeldung vom 02.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttBundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber fordert, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Es gebe klare gerichtliche Entscheidungen. "Die anlasslose Erhebung und Speicherung von Daten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar", sagte Kelber dem "Handelsblatt".
"Politik und die Sicherheitsbehörden sollten sich deshalb von der Idee der Vorratsdatenspeicherung endgültig verabschieden." Im Jahr 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW die 2015 beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als mit europäischem Recht unvereinbar verworfen. Zur Begründung verwiesen die Richter auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016. Danach ist eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur