Richterbund fordert härtere Strafen für Computerkriminalität
Archivmeldung vom 05.04.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttWegen der zunehmenden Computerkriminalität fordert der Deutsche Richterbund höhere Strafrahmen und mehr Zugriffsrechte für Fahnder. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Sven Rebehn, das herkömmliche Strafrecht reiche bei schwerwiegenden Fällen nicht aus. "Es gilt, das wachsende Feld der Computerkriminalität entschiedener als bisher einzudämmen", forderte Rebehn.
Um auch in schwerwiegenden Fällen angemessene Urteile verhängen zu können, müsse der Gesetzgeber den Strafrahmen vor allem für das Ausspähen von Daten, Datenhehlerei und Computersabotage anheben. Bislang reicht die Spanne in der Regel von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von drei Jahren. Der Verbands-Geschäftsführer sagte: "Die Regeln des Rechtsstaates müssen sich auch in der digitalen Welt bewähren, um die Bürger bestmöglich vor Kriminalität zu schützen."
Beim Verdacht von Computerkriminalität müssten Ermittler außerdem die Möglichkeit bekommen, Telefongespräche oder E-Mail-Verkehr zu überwachen. Fahnder müssten bei gravierenden Straftaten künftig auch auf Messenger-Dienste zugreifen können: "Es kann nicht sein, dass die Strafjustiz technisch abgehängt wird, weil Kriminelle sich immer öfter auf verschlüsselte Internet-Telefonie oder Messenger-Dienste wie WhatsApp verlegen und damit im Verborgenen kommunizieren", warnte Rebehn. Um die Kriminalität im Netz besser zu bekämpfen, forderte Rebehn zudem mehr spezialisierte Staatsanwälte und Richter: "Die Strafjustiz muss personell und technisch noch besser aufgestellt werden."
An diesem Mittwoch beginnt der 22. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar. Ein Schwerpunkt des dreitägigen Juristentreffens ist der digitale Wandel und die Herausforderungen für den Rechtsstaat.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)