Bundesrat beschließt Corona-Rettungspaket
Archivmeldung vom 27.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundesrat hat das milliardenschwere Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Das Hilfspaket, das die Länderkammer am Freitag verabschiedete, umfasst unter anderem einen Nachtragshaushalt, der eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 156 Milliarden Euro für das laufende Jahr vorsieht. Dieser setzt sich zusammen aus zusätzlichen Ausgaben von 122,5 Milliarden Euro sowie erwarteten Steuermindereinnahmen von 33,5 Milliarden Euro.
Für das Paket muss zeitweilig die Grenze der Schuldenbremse überschritten werden. Für kleine Unternehmen sind bis zu 50 Milliarden Euro an Hilfen vorgesehen. Zudem soll es einen milliardenschweren Rettungsfonds für Unternehmen geben. Die Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds umfassen einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro. Zusätzliche 200 Milliarden Euro sind für direkte Beteiligungen und Kredite vorgesehen.
Zuvor hatte der Bundestag das Hilfspaket bereits am Mittwoch mit großer Mehrheit verabschiedet. Zudem stimmte der Bundesrat am Freitag dem Corona-Sozialschutz-Paket zu.
Dieses Hilfspaket soll von der Krise betroffenen Kleinunternehmern und sogenannten Solo-Selbständigen den Zugang zur Grundsicherung erleichtern. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Mieten automatisch als angemessen. Diese Erleichterungen greifen auch bei älteren Menschen und Erwerbsgeminderten, da sie ebenfalls erhebliche krisenbedingte Einkommensbußen erleiden können.
Gleiches gilt für nicht erwerbsfähige Menschen. Die Erleichterungen gelten vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020.
Zudem soll der Zugang zum Kindergeld erleichtert werden. Unterstützung soll es auch für soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge geben, die in ihrem Bestand gefährdet sind: Sie erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, über den sie zur Bewältigung der Corona-Pandemie beitragen müssen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Um für ausreichend Arbeitskräfte in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft zu sorgen, sollen für Bezieher von Kurzarbeitergeld außerdem Anreize geschaffen werden, in ihrer arbeitsfreien Zeit vorübergehend eine Tätigkeit im systemrelevanten Bereich aufzunehmen. Darüber hinaus werden bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften ermöglicht, um sicherzustellen, dass während der Pandemie insbesondere das Gesundheitswesen, die Daseinsvorsorge, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden. Zudem soll Rentnern die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleichtert werden. Sie können deshalb im Jahr 2020 statt bisher 6.300 Euro 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gekürzt wird.
Quelle: dts Nachrichtenagentur