Bosbach kritisiert Twitter-Veröffentlichungen
Archivmeldung vom 31.08.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Veröffentlichung der Ergebnisse von Nachwahlbefragungen (Exit-Polls) im Online-Dienst Twitter ist im Bundestag auf Kritik gestoßen.
"Das schadet der Demokratie", sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Es besteht die Gefahr, dass eine Wahl verfälscht wird. Deshalb müssen solche Nachwahlbefragungen streng geheim gehalten werden." Bosbach schlug vor, die Demoskopen sollten die Ergebnisse einfach später an Politiker und Journalisten weiter leiten. Jetzt machen die Zahlen meistens so gegen 16 Uhr die Runde. "Würde man den Zeitpunkt von 16 auf 17 Uhr verlegen, würden die Manipulationsmöglichkeiten erheblich reduziert", so Bosbach. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, erklärte dem "Kölner Stadt-Anzeiger" zur Veröffentlichung der Exit-Polls: "Das ist nicht akzeptabel." Sie sei aber "kein Anfechtungsgrund für die Wahl". Der Liberale fügte hinzu: "Wir brauchen die Daten." Die Ergebnisse der Exit-Polls bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und im Saarland wurden gegen 16.30 Uhr via Twitter im Internet verbreitet.
Bundeswahlleiter fordert restriktiven Umgang mit Ergebnissen von Nachwahlbefragungen
Aus aktuellem Anlass weist der Bundeswahlleiter nochmals darauf hin, dass die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Nachwahlbefragungen (sogenannten Exit polls) bei der Bundestagswahl einen gravierenden Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz darstellt. "Egal, ob über Twitter oder über andere Informationswege, die Rechtslage ist eindeutig: Vor Schließung der Wahllokale dürfen keine Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmenabgabe veröffentlicht werden", sagte Bundeswahlleiter Roderich Egeler zu den gestern in der Kurznachrichten-Plattform Twitter vorab bekannt gewordenen Prognosen zu den Ergebnissen der Landtagswahlen im Saarland sowie in Sachsen und Thüringen. Im Hinblick auf die aktuellen Fälle steht der Bundeswahlleiter daher in engem Kontakt mit den zuständigen Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern. In jedem Einzellfall ist zu prüfen, ob die vorab veröffentlichten Zahlen tatsächlich auf Ergebnissen der Nachwahlbefragungen basieren.
Der Bundeswahlleiter sagte weiter: "Ich fordere die Wahlforschungsinstitute, die Exit polls durchführen, auf, mit den Ergebnissen der Nachwahlbefragungen äußerst restriktiv umzugehen". Er betonte außerdem, dass er diese Auffassung in seinem Gespräch mit Vertretern der betreffenden Wahlforschungsinstitute noch vor der Bundestagswahl bekräftigen werde. Er gehe auch davon aus, dass das Thema sicherlich Gegenstand des Erfahrungsberichts sein wird, den der Bundeswahlleiter gemeinsam mit den Landeswahlleitern wie nach jeder Bundestagswahl an das Bundesministerium des Innern übermitteln werde.
Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Exit polls stellt in allen drei Bundesländern wie auf Bundesebene eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Wenn bei der Bundestagswahl Ergebnisse von Exit polls vorab veröffentlicht werden sollten, wird der Bundeswahlleiter als zuständige Behörde ein entsprechendes Verfahren durchführen.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger / Bundeswahlleiter