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Kubicki: Parlamente müssen über Corona-Maßnahmen informiert werden

Archivmeldung vom 15.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Kubicki (2019)
Wolfgang Kubicki (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki drängt auf eine schnelle Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes in der Corona-Pandemie schon in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages.

"In der praktischen Umsetzung des gerade unter großem zeitlichen Druck novellierten Infektionsschutzgesetzes hat sich gezeigt, dass dort schnellstmöglich noch einmal nachgeschärft werden muss", sagte Kubicki der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Eine verpflichtende Information der Parlamente durch die Regierung über die getroffenen Maßnahmen und deren Wirkung sei bislang nicht vorgesehen. Dies fordert Kubicki jetzt ein: "Eine entsprechende Regelung muss die Landes- und Bundesregierungen verpflichten, die Gesundheitsausschüsse der jeweiligen Gebietskörperschaft mindestens alle vier Wochen über die Wirksamkeit und Angemessenheit der Maßnahmen zu unterrichten. Dies ist auch wichtig, um festzustellen, ob eine teilweise oder vollständige Rücknahme der Einschränkungen geboten ist."

Nur so könne die dauerhafte Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen in der Bevölkerung gesichert werden. "Diese Änderung muss schnellstmöglich, am besten in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages, vorgenommen werden", sagte Kubicki der "NOZ". Das Infektionsschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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