Innenminister will Familiennachzug bei Hartz-IV-Bezug verweigern
Archivmeldung vom 03.04.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttBundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ab August nur noch unter strengen Bedingungen zulassen. Das geht aus dem Entwurf des Innenministeriums für ein "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" (FZNeuG) hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochausgaben berichten. Derzeit läuft dazu die Abstimmung zwischen den Ministerien der Bundesregierung.
Danach soll der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden. "Mit dem Gesetzentwurf wird festgelegt, dass aus humanitären Gründen monatlich bis zu 1.000 ausländische Familienangehörige zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet zuziehen können", heißt es in dem 20-seitigen Papier. Damit werde dieser Personengruppe eine "legale Einreisemöglichkeit" eröffnet. Laut Entwurf sollen lediglich Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge nachzugsberechtigt sein: "Sonstige Familienangehörige, einschließlich Geschwister, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Neuregelung."
Ausgenommen vom Nachzug bleiben auch Personen, deren Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen wurden. Das Gesetz bietet darüber hinaus die Möglichkeit, "den Nachzug von Familienangehörigen zu zurückgekehrten Jihadreisenden, terroristischen Gefährdern, Hasspredigern und Leitern verbotener Vereine zu versagen". Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV kann verboten werden, Familienmitglieder nach Deutschland zu holen. Der Familiennachzug könne untersagt werden, wenn derjenige, zu dem der Nachzug erfolgen soll, "für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch angewiesen sind", heißt es in dem Entwurf.
Die genaue Ausgestaltung der Regelung lässt das Innenressort offen. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gilt künftig pro Jahr eine Obergrenze zwischen 180.000 und 220.000 Zuwanderern. "In dieser Spanne soll auch der Familiennachzug berücksichtigt werden", formulieren nun die Beamten des Bundesinnenministeriums. Innenminister Seehofer hatte genau das immer angekündigt. Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte dürfen seit März 2016 keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Diese Regelung hatte die Große Koalition zuletzt verlängert, allerdings nur bis Ende Juli. Union und SPD hatten vereinbart, die Zeit für eine Überarbeitung der Rechtslage zu nutzen. Das Innenministerium will nun den Anreiz reduzieren, "dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls auf die gefährliche Reise" nach Deutschland geschickt werden. Für die Steuerung der monatlich bis zu 1.000 möglichen Einreisen sollen als Grundlage die durch deutsche Botschaften und Konsulate ausgestellten Visa dienen. Aus CSU-Kreisen hieß es am Dienstag, mit dem geplanten Gesetz gebe es keinen Anspruch mehr auf Familiennachzug. Zudem würden keine neuen Härtefallregelungen eingeführt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur