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Länder kritisieren Entwurf zur Reform des Berufskrankheitenrechts

Archivmeldung vom 12.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesländer der BRD
Bundesländer der BRD

Bild: Screenshot Wikipedia Artikel Deutschland / Eigenes Werk

Nach jahrelanger Kritik von Arbeitsschützern hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten neu regeln soll. Doch in vielen Bundesländern seien die zuständigen Fachleute alles andere als zufrieden mit dem Entwurf, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf eigene Informationen.

Die vorgesehenen Änderungen seien unzureichend, der Bund sei viel zu sehr auf die Interessen der Arbeitgeber eingegangen. Die Bundesländer würden von der Bundesregierung ausgebootet, kritisieren mehrere Ländervertreter. Das Bundesarbeitsministerium wolle das neue Berufskrankheitenrecht im Interesse der Unternehmen möglichst schnell durchwinken. Die Bundesländer forderten dagegen eine Reihe von Nachbesserungen und wollten eine Stellungnahme dazu am Freitag im Bundesrat verabschieden, berichtet die Zeitung weiter.

So wollen die Länder erreichen, dass Betroffene mehr Rechte bekommen und Unfallversicherungen mehr Menschen entschädigen müssen. "Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück", heißt es zum Beispiel aus der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales. Etwa die Hälfte der nötigen Änderungen sei nicht aufgenommen worden. Auch aus dem Sozialministerium in Kiel ist Unmut zu vernehmen: Von den Forderungen der Länder seien im Gesetzesentwurf zwar "einige in wesentlichen Teilen umgesetzt worden". Zugleich seien aber Forderungen nicht aufgegriffen worden, "die besonders wichtig sind", teilte Schleswig-Holsteins Sozialministerium der "Süddeutschen Zeitung" mit. So fordern die Bundesländer zum Beispiel eine "Beweislasterleichterung" für all jene Fälle, in denen die nötigen Belege nicht mehr zu beschaffen sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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