Koalition macht den Anwaltsberuf zukunftsfest
Archivmeldung vom 22.03.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Bundestag wird am heutigen Mittwochabend das Gesetz zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie abschließend beraten. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter Detlef Seif.
"Mit dem Umsetzungsgesetz zur EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vereinheitlichen wir nun die Anerkennung von Berufsqualifikationen für rechtsberatende Berufe aus anderen EU-Staaten, und sichern dabei gleichzeitig unsere hohen Anforderungen an die Qualifikation der in Deutschland tätigen Rechtsanwälte. Indem wir einen einheitlichen Zugang für ausländische Anwälte zum deutschen Rechtsmarkt schaffen, haben z.B. deutsche Unternehmen die bessere Möglichkeit, sich in ausländischem Recht beraten zu lassen, ohne dabei auf die gewohnte Qualität der Rechtsberatung verzichten zu müssen.
Aus dem Gesetzentwurf gestrichen haben wir allerdings eine undifferenzierte und mit hohen Bußgeldern bewehrte Fortbildungspflicht für alle Anwälte. Ein solch anlassloser Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit ohne schlüssiges Fortbildungskonzept ist mit der Union nicht zu machen.
Die Sicherung des hohen Niveaus der Rechtsberatung und der beruflichen Qualifikation der Rechtsanwälte auch im europäischen Kontext, bleibt eine wichtige Aufgabe. Gesprächen hierzu verschließen wir uns nicht.
Mit der Umsetzung der Berufsanerkennungs-Richtlinie hat die Große Koalition einen weiteren Schritt unternommen, den für unseren Rechtsstaat grundlegenden Beruf des Rechtsanwalts als selbständigem Organ der Rechtspflege zukunftsfest zu machen. In dieser Legislaturperiode geschaffen haben wir bereits ein eigenes Berufsrechts für die Syndikusanwälte, die als Rechtsanwälte im Unternehmen das "rechtliche Gewissen" in der Wirtschaft bilden und hierbei immer wichtiger werden."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)