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Thüringer SPD für Verfassungsänderung zur Ministerpräsidentenwahl

Archivmeldung vom 06.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Knapp sieben Monate vor der Landtagswahl in Thüringen spricht sich die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag für eine Anpassung von Artikel 70 zur Ministerpräsidentenwahl in der Landesverfassung aus. Es gebe "viele gute Gründe" dafür, in der Thüringer Verfassung "dahingehend für mehr Klarheit zu sorgen", sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion der "Rheinischen Post". Laut Artikel 70 wird nach dem dritten Wahlgang Ministerpräsident, wer "die meisten Stimmen" erhält. Experten zufolge ist allerdings nicht klar, ob ein einzelner Kandidat auf diese Weise auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen Ministerpräsident werden kann.

Vor diesem Hintergrund wäre eine Änderung der Verfassung laut SPD "absolut sinnvoll". Derweil sprechen sich die Grünen in Thüringen für eine Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags aus: "Um die Handlungsfähigkeit des Landtags nach der Wahl zu gewährleisten, braucht es ein geregeltes Verfahren, um die Wahl einer Präsidentin bzw. Präsidentin sicherzustellen", sagte ein Sprecher der Grünen-Fraktion der Zeitung. Laut ihm wäre es "sinnvoll, die Leitung der konstituierenden Landtagssitzung künftig der bzw. dem erfahrensten Abgeordneten zu übertragen." Auch die SPD zeigt sich offen für eine klarere Regelung bei der Wahl des Landtagspräsidenten. "Wir verschließen uns keinen Maßnahmen, die unsere Rechtsordnung verbessern", sagte ein Sprecher der Fraktion.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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