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Künftige Rentner bekämen nach Reform bis zu 20 Prozent mehr

Archivmeldung vom 27.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die von der Bundesregierung geplante Rentenreform wird zu erheblich höheren Ruhestandsbezügen für künftige Rentner führen. Dies ergeben Berechnungen des unabhängigen Finanzmathematikers Werner Siepe für die "Welt am Sonntag".

Demnach könne ein heute 40-jähriger Arbeitnehmer, der insgesamt 40 Jahre in die Rentenkasse einzahlt und dabei stets genau das Durchschnittsgehalt (aktuell: 3.750 Euro) verdient, bei Rentenbeginn 2051 mit 67 Jahren nach aktueller Rechtslage mit einer Rente von 3.064 Euro rechnen. Nach der Reform wären es 3.682 Euro, also rund 600 Euro oder 20 Prozent mehr. Wer 50 Prozent über dem Durchschnitt verdient (aktuell: 5.670 Euro), käme auf 5.522 statt 4.595 Euro, bei einem Verdienst von 80 Prozent über dem Durchschnitt (aktuell 6.804 Euro) ergäben sich 6.627 statt 5.514 Euro. 

"Die Beträge mögen heute hoch erscheinen, die Inflation wird in den Jahrzehnten bis zum Renteneintritt aber einen guten Teil der Kaufkraft aufzehren", warnte Siepe. Zudem fallen die Steigerungen für ältere Arbeitnehmer schwächer aus. "Für ältere Jahrgänge sind die prozentualen Aufschläge geringer, da für sie die Phase kürzer ist, in der die veränderte Rechtslage gilt", sagte Siepe. So könnte ein heute 50-jähriger Durchschnittsverdiener beispielsweise mit 2.687 statt 2.393 Euro rechnen, ein 55-Jähriger mit 2.295 statt 2.115. In diesen Fällen betrüge der Aufschlag nur rund zwölf bzw. knapp neun Prozent. Die Berechnungen beruhen auf den Prognosen des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung, ergänzt um die Änderungen der Rentenformel, die sich durch die Reform ergäben. Die Regierung plant derzeit, die höheren Kosten zu einem geringen Teil durch eine kapitalgdeckte Komponente, das so genannte Generationenkapital, aufzubringen. Der größere Teil soll durch deutliche Beitragserhöhungen und Zuschüsse des Staates gedeckt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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