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Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide sind häufig erfolgreich

Archivmeldung vom 21.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide sind häufig erfolgreich. Im vergangenen Jahr bekamen Betroffene in 46.395 Fällen Recht oder teilweise Recht - in rund 8.900 Fällen durch Urteil oder Beschluss eines Arbeitsgerichts, in 21.300 Fällen durch vorzeitiges Nachgeben des Jobcenters und in 16.198 Fällen durch Vergleich, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann.

Bei insgesamt 116.053 abgeschlossenen Klagen 2017 lag die Erfolgsquote demnach bei 40 Prozent, was dem Vorjahresniveau entspricht. Vielfach wird Streit über Hartz-IV-Bescheide auch außergerichtlich geklärt. Im vergangenen Jahr legten Betroffene in 639.000 Mal Widerspruch beim Jobcenter ein. In 226.200 Fällen bekamen sie Recht oder teilweise Recht. Dagegen wurden 346.000 Widersprüche abgelehnt. "Seit Jahren sind die Erfolgsquoten von Klagen und Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide konstant", sagte Zimmermann dem RND.

"In kaum einem anderen Rechtsgebiet werden so viele Bescheide von den Gerichten für rechtswidrig befunden wie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende." Mehr als ein Drittel aller sozialgerichtlichen Verfahren betreffe allein die Grundsicherung für Arbeitssuchende: "Streitanfällig sind beispielsweise die gesetzlich unzulänglich geregelten Wohn- und Heizkosten sowie Einkommensanrechnung, Bedarfsgemeinschaften und Sanktionen gegen Leistungsberechtigte."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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