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Kabinett beschließt Hilfen für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe

Archivmeldung vom 11.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hopfen Bild: pixelio.de, Christoph Aron
Hopfen Bild: pixelio.de, Christoph Aron

Die Bundesregierung hat ein neues Hilfsprogramm für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe auf den Weg gebracht. "Seit Beginn der Covid-19-Pandemie kämpfen gerade Obst- und Hopfenbaubetriebe mit den Folgen gestörter Lieferketten", sagte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) am Mittwoch.

"Die gestiegenen Energiekosten in Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine schlagen bei Produktionsmitteln wie Dünger hart zu Buche." Man unterstütze die Betriebe in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation jetzt "zielgenau" mit einem 29 Millionen Euro starken Hilfsprogramm. Die Landwirte sollen das Geld "unbürokratisch, ohne unnötigen Papierkram oder Antragsverfahren" bekommen, fügte Özdemir hinzu. Grundlage für die Anpassungsbeihilfe ist eine wissenschaftliche Analyse der Kosten- bzw. Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das bundeseigene Thünen-Institut. 

Demnach ist die Lage der Freilandobstbau- und Hopfenbaubetriebe besonders kritisch, weshalb sie mit einer Hektarprämie unterstützt werden sollen. Die individuelle Beihilfe pro Betrieb soll sich nach den Hektarzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Da der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt ist, kann die SVLFG die Anpassungsbeihilfe deshalb auch ohne Antragsverfahren an die Landwirte auszahlen. Freilandobstbetriebe sollen eine Prämie in Höhe von 342 Euro je Hektar, Hopfenbaubetriebe in Höhe von 375 Euro erhalten. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 31. Januar 2024 erfolgen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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