Etappensieg für Deutsche Umwelthilfe an der Elbe
Archivmeldung vom 24.01.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe gegen die Abholzung ufernaher Auwälder im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue bei der EU-Kommission hat zu einem ersten spektakulären Erfolg geführt.
Mit einer Verfügung gegenüber der
Kreisverwaltung Lüneburg, vor weiteren Kahlschlagaktionen die
Übereinstimmung mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU
zu prüfen, hat die niedersächsische Landesregierung die von ihrem
Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) verfügte und im vergangenen
November demonstrativ selbst durchgeführte "Kettensägen-Aktion"
vorerst gestoppt. Die Landesregierung reagiert damit auf erste
Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland, die die EU-Kommission kurz vor
Weihnachten eingeleitet hatte.
"Ein Minister stoppt sich selbst", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake mit Blick auf die Tatsache, dass Sander im November letzten Jahres selbst zur Kettensäge gegriffen hatte, um den Auwäldern zu Leibe zu rücken. "Wir freuen uns über den Etappensieg. Die Reaktion ist ein großer Erfolg bei der Rettung eines der wenigen naturnahen Flussauengebiete in Deutschland", so Baake. Hans-Heinrich Sander habe offenbar erkennen müssen, dass auch ein FDP-Umweltminister nicht in eigener Machtvollkommenheit gegen Recht und Gesetz verstoßen dürfe. "Sander muss sich fragen, ob er noch der richtige Mann am richtigen Platz ist."
Wegen der demonstrativen Kettensägen-Aktion des Umweltministers in
der Kernzone des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue"
hatte die EU-Kommission als Reaktion auf eine im Dezember
eingereichte Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in
einem so genannten "Botschafterschreiben" Auskunft über Ort,
Ausdehnung und Umstände der bereits durchgeführten und weiterer
angekündigter Abholzungen ufernaher Auwälder auf einem etwa 25
Kilometer langen niedersächsischen Elbabschnitt verlangt. Die
Kommission will prüfen, ob Sander, als er Ende November persönlich
zur Kettensäge griff, gegen europäisches Naturschutzrecht verstieß.
Insbesondere will die Kommission wissen, ob der Eingriff in ein
Schutzgebiet zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie
seltener Tier- und Pflanzenarten vorher auf seine zwingende
Notwendigkeit hin geprüft wurde.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V.