Wolfsgarantiefonds Schleswig-Holstein
Archivmeldung vom 13.03.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSpätestens als im Frühjahr 2007 im Kreis Ostholstein ein wildlebender Wolf überfahren wurde, ist der Öffentlichkeit bewusst geworden, dass auch Schleswig-Holstein als mögliches Wolfseinwanderungsland in Frage kommt. Obwohl eine Etablierung des Wolfes bis hin zur Bildung einer fortpflanzungsfähigen Population aufgrund der hohen Verkehrsdichte zumindest in absehbarerer Zeit wohl nicht zu erwarten ist, muss doch jederzeit mit dem Auftreten einzelner Tiere gerechnet werden – wie jetzt im Südosten des Landes.
Gelegentlich können Wölfe auch Nutztiere des Menschen töten. Da das Land bei Entschädigungszahlungen an EU-Vorgaben gebunden ist, stehen NABU, Freundeskreis freilebender Wölfe, Klara Samariter-Stiftung, Stiftung Naturschutz, WWF und Wildpark Eekholt zur Verfügung, mit einem `Wolfsgarantiefonds´ die Schadenskompensation aufzustocken.
Die Bevölkerung sieht die Rückkehr des vor 150 Jahren in unserem Land ausgerotteten Wolfs weit überwiegend positiv. Doch in der Diskussion um die Zukunft dieses Großraubtieres in Schleswig-Holstein ist von Tierhaltern, insbesondere von Schafzüchtern, die berechtigte Frage nach Entschädigung für eventuelle Nutztierverluste gestellt worden. Erfahrungen aus den Wolfsvorkommensgebieten im Osten Deutschlands zeigen, dass fast ausschließlich Schafhalter betroffen sind – und dass die Akzeptanz des Wolfes bei der ländlichen Bevölkerung wesentlich davon abhängt, ob im Fall gerissener Schafe dem Tierhalter schnell ein kompletter Schadensausgleich gewährt wird.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MLUR hat deswegen gemeinsam mit Naturschutzorganisationen, Landwirtschaftsverbänden und Jägern eine Richtlinie entwickelt, nach der auf Kosten des Landes betroffenen Landwirten und Hobbyhaltern Tierverluste finanziell ausgeglichen und Präventivmaßnahmen wie wolfssichere Abzäunungen angeboten werden. Dabei kann das Land aufgrund einer verbindlichen EU-Vorgabe den Schadensausgleich pro Tierhalter nur bis zu einer Höhe von insgesamt € 7.500 innerhalb von drei Jahren leisten. Alles, was darüber hinaus geht, gilt nach der EG-Verordnung Nr. 1860/2004 als unerlaubte Subvention und darf damit seitens der öffentlichen Hand nicht gezahlt werden.
Zwar gab es selbst im östlichen Sachsen und Brandenburg, wo mittlerweile sieben Rudel leben, bislang keinen einzigen Fall, bei dem diese Obergrenze erreicht worden ist. Wölfe ernähren sich weit überwiegend von Rehen, Hirschen und Wildschweinen und nur zu einem sehr geringen Teil von Nutztieren. Doch die Sorge der Berufsschäfer, möglicherweise keine vollständige Entschädigung zu erhalten, muss ernst genommen werden. Deshalb haben sich die Naturschutzorganisationen NABU Schleswig-Holstein, Freundeskreis freilebender Wölfe, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Klara Samariter-Stiftung, Wildpark Eekholt und WWF Deutschland entschlossen, im `Fall des Falles´ mit einem `Wolfsgarantiefonds´ für eine Aufstockung der Schadenskompensation zur Verfügung zu stehen.
NABU, Freundeskreis freilebender Wölfe, Klara Samariter-Stiftung, Stiftung Naturschutz, WWF und Wildpark Eekholt begrüßen ausdrücklich das entschiedene Vorgehen des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums zum vorsorglichen Schutz zuwandernder Wölfe. Da die Naturschutzorganisationen im Gegensatz zum Land nicht an die EU-Regelung gebunden sind, wollen sie dem Ministerium zur Seite stehen und finanziell bis zu einem Volumen von insgesamt € 20.000 einspringen, falls Landwirten nachweislich Schäden von über € 7.500 in drei Jahren entstehen sollten. Zu diesem Zweck haben die sechs Verbände, Stiftungen und Wildpark in Abstimmung mit dem MLUR die `Vereinbarung über Ausgleichszahlungen für von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren – Wolfsgarantiefonds Schleswig-Holstein´ entwickelt, die während der Vorstellung des `Positionspapiers zur Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf´ von Umweltministerin Juliane Rumpf am 11.3.2010 in Eekholt unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist solange gültig, bis die EU ihren Mitgliedsstaaten den vollständigen Schadensausgleich gestattet – dieses Ziel verfolgen sowohl die Naturschutzverbände als auch das Ministerium.
Quelle: WWF