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Deutsche Umwelthilfe begrüßt ausführliche Verhandlung am Europäischen Gerichtshof zur Durchsetzung geltenden Rechts im Freistaat Bayern

Archivmeldung vom 03.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die Saubere Luft in München hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute über die Frage verhandelt, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist. Vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) von November 2018.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die heutige Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof war ein wichtiger Tag für den Rechtsstaat. Der berichterstattende Richter des EuGH hat in der Verhandlung Bezug genommen auf drei Beispiele aus Deutschland, in denen es bereits zur Anwendung der Beugehaft gegenüber Amtsträgern kam. Wir werten dies als wertvolles Signal und sind hoffnungsfroh, dass es in ein paar Monaten ein deutliches Urteil für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Bayern geben wird. Denn die bisherige Praxis, die symbolischen Zwangsgelder in Höhe von maximal 10.000 Euro vom Innen- ans Finanzministerium zu verschieben, ist gänzlich ungeeignet, eine widerspenstige Landesregierung wie in Bayern zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu bewegen. Dieser Bewertung stimmte auch der Vertreter der EU-Kommission zu. Seit 2014 weigert sich die Bayerische Staatsregierung, das rechtskräftige Urteil umzusetzen. Ministerpräsident Markus Söder vertritt wie schon sein Vorgänger Horst Seehofer einseitig die Interessen der Dieselkonzerne anstatt seine Bürgerinnen und Bürger vor den giftigen Diesel-Abgasen zu schützen."

Dass sich der EuGH mit dieser Frage auseinandersetzen muss, ist zurückzuführen auf die seit Jahren anhaltende Weigerung der Bayerischen Staatsregierung, das bereits seit 2014 rechtskräftige Urteil für Saubere Luft in München umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan der bayerischen Landeshauptstadt aufzunehmen. In dem vorangegangenen Beschluss von November 2018 wirft der BayVGH der Staatsregierung und seinem Ministerpräsidenten Markus Söder evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie eine Bedrohung des Rechtsstaats vor.

Im nächsten Schritt wird der Generalanwalt des EuGH am 14. November 2019 seine Stellungnahme abgeben. Danach wird es einen Termin zur Urteilsverkündung geben. Die DUH rechnet in vier bis sechs Monaten mit einem Urteil.

Beschluss BayVGH vom 9. November 2018: http://l.duh.de/p181121

Beschluss des BayVGH vom 27.8.2018: http://l.duh.de/p180827

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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