Wildtierschutz: Corona-Anzeigen gegen Drückjagden des Sachsenforst
Archivmeldung vom 05.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttEntgegen der Corona-Verordnung des Landes Sachsen, veranstaltet der Sachsenforst, eine Behörde in direkter Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums, nach wie vor Drückjagden mit Dutzenden von Jägern und Treibern. Wildtierschutz Deutschland hat bisher Anzeigen gegen zwei dieser Veranstaltungen am 3. und am 5. November in Marienberg/Erzgebirge erstattet.
Die Jagden und die dazugehörigen Treffen zur Information über den Ablauf der Jagden verstoßen gegen die Organisation nicht zulässiger Veranstaltungen, als auch gegen die Teilnahme an nicht zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen. Einzeljagden sind im Rahmen der Corona-Verordnung des Landes Sachsen möglich, für Drückjagden gibt es bis dato keine Ausnahmen.
Das Sächsische Sozialministerium teilte dem Jagdportal am 3. November mit, dass man sich über die Durchführung von Drückjagden doch nicht so sicher sei, da die Corona-Schutz-Verordnung dem einen Riegel vorschieben würde und nur 10 Personen aus 2 Haushalten zugelassen seien.
Trotz dieser als Ordnungswidrigkeiten geltenden Verstöße gegen die Corona-Verordnung wird weder seitens des für die Jagd zuständigen Landwirtschaftsministerium, noch seitens des sächsischen Sozialministeriums diesen und weiteren Verstößen Einhalt geboten. Der Sachsenforst veranstaltet im November etwa drei Drückjagd pro Woche in Regionen, die man bei Inzidenzen von über 200 durchaus als Corona-Hotspots bezeichnen kann.
Der staatliche Forst in Sachsen wird seit Jahren auch von ortsansässigen Jägern dafür kritisiert, dass er frei nach der Devise Wald vor Wild versucht, den Wildbestand, insbesondere Rehe und der Hirsche, mit nicht weidgerechten Methoden radikal zu dezimieren.
Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)