Statt gerichtlich verfügter Obergrenze für Kampfhundesteuer: PETA fordert Abschaffung von Rasselisten und Einführung von Hundeführerschein
Archivmeldung vom 22.10.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Fehler liegt im System: In einer Grundsatzentscheidung legte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangenen Mittwoch fest, dass für die von Städten und Gemeinden erhobene Kampfhundesteuer eine Obergrenze gelten muss.
Hundehalter aus dem bayerischen Bad Kohlgrub hatten geklagt, weil sie für ihre Rottweiler-Hündin 2.000 Euro Steuern im Jahr zahlen sollten – das 26-fache, was beispielsweise Pudel oder Schäferhunde im selben Landkreis kosten. Mit der erhöhten Hundesteuer soll die Haltung sogenannter Listenhunde unattraktiv gemacht werden. So stehen Rottweiler in Bayern auf der Liste der „gefährlichen“ Hunderassen, während sie beispielsweise in Baden-Württemberg als ungefährlich gelten und daher von der erhöhten Hundesteuer freigestellt sind. Laut des aktuellen Leipziger Urteils ist die Erhebung höherer Steuerbeträge für sogenannte Listenhunde auch weiterhin zulässig – allerdings nicht unbeschränkt: Der Betrag darf die durchschnittlichen jährlichen Haltungskosten eines Hundes nicht übersteigen.
PETA Deutschland e.V. weist in diesem Zusammenhang auf die Beißstatistiken hin, aus denen hervorgeht, dass die Einführung von Rasselisten keinen Einfluss auf die Zahl der Beißvorfälle hat, denn nach wie vor werden Tiere und Menschen durch Hundebisse verletzt. Vielmehr zeigen die Statistiken auf, dass die meisten Vorfälle nicht etwa auf gelistete Rassen zurückzuführen sind, sondern auf Deutsche Schäferhunde sowie Dackel und Terrier. Die Tierrechtsorganisation fordert daher eine Abschaffung der sogenannten Rasselisten sowie die gleichzeitige Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Hundehalter.
„Die willkürliche Stigmatisierung bestimmter Rassen als beißwütige ‚Kampfhunde‘ schützt weder Menschen noch Hunde“, so Sabine Trebicky, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA Deutschland e.V. „Beißvorfälle finden unabhängig von Rasselisten und erhöhter Hundesteuer statt – das Problem liegt folglich nicht in der Rasse, sondern am anderen Ende der Leine.“
Experten wie die renommierte Verhaltensforscherin und Kynologin Dr. Dorit Feddersen-Petersen sprechen sich gegen die Theorie einer genetisch veranlagten erhöhten Aggressivität bestimmter Hunderassen aus. Viel ausschlaggebender ist die Beziehung zwischen Hund und Halter, wobei sowohl Erziehungsmethoden als auch Kommunikation eine große Rolle spielen. Im Land Niedersachsen wurde die „Rasseliste“ aus diesem Grund bereits 2013 abgeschafft und stattdessen der verpflichtende Sachkundenachweis für Hundehalter eingeführt. Weitere Länder ziehen ähnliche Gesetzesänderungen in Betracht. Der sogenannte Hundeführerschein kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Halter und Hund ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem werden mit dem Hundeführerschein Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung vermittelt, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
Quelle: PETA Deutschland e.V.