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PETA fordert Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Archivmeldung vom 30.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: PETA Deutschland e.V.
Bild: PETA Deutschland e.V.

Überfüllte Tierheime, rund zwei Millionen heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks – und die Zahl der Tiere steigt stetig weiter: Erwartungsgemäß werden im Mai wieder viele sogenannte Frühjahrskatzen geboren. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. appelliert nun an die Bundesländer, Kastrationsgebote für Katzen zu erlassen, um die Überpopulation einzudämmen. Derartige Gebote sind die einzig zukunftsfähige Lösung, um eine unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren.„Die im Frühling geborenen Katzen tragen zu der bereits bestehenden Überpopulation von Tieren bei“, so Sabine Trebicky, Tiermedizinische Fachangestellte bei PETA Deutschland e.V. „Jetzt sind die Bundesländer gefragt: Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes können sie landesweit Kastrationsgebote erlassen.“

Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen – diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen warten Tausende Tiere auf ein neues Zuhause. Wer eine heimatlose Katze findet, sollte sie unbedingt dem örtlichen Tierschutz oder der Katzenhilfe melden. Die Mitarbeiter können die Tiere behutsam und professionell mit Lebendfallen einfangen, tierärztlich versorgen, kastrieren und dann entweder vermitteln oder in einem sicheren Umfeld weiter versorgen.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im vergangenen Jahr sind die Länder nun offiziell vom Bund ermächtigt, Rechtsverordnungen zur Kastration von Katzen zu erlassen oder diese Ermächtigung auf ihre Kommunen zu übertragen, wie es Baden-Württemberg bereits getan hat. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für Länder und Kommunen noch für die Steuerzahler Mehrkosten. Sie ist ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz gegen das Elend der Tiere.Katzenschwemme im Mai: PETA fordert Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.

Quelle: PETA Deutschland

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