Diesel-Fahrverbote: Datenschützer will Blaue Plakette
Archivmeldung vom 29.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hält die vom Bundesverkehrsministerium geplante automatische Erfassung von Autokennzeichen für die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten für verfassungsrechtlich bedenklich. Als Alternative fordert er die Einführung einer Blauen Plakette, berichtet das "Handelsblatt".
"Im Ergebnis ist daher eine Plakettenlösung eindeutig die rechtlich zu bevorzugende Lösung", sagte Caspar der Zeitung. Zur Begründung verwies er darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden habe, dass Diesel-Fahrverbote gegen zu hohe Stickoxid-Belastung für Autobesitzer nicht unverhältnismäßig sein dürften. "Darum muss es Ausnahmen geben", so Caspar. In Hamburg fielen darunter unter anderem Anwohner sowie deren Besucher, Kunden und Beschäftigte von ansässigen Geschäften, Krankenwagen, Müllautos, Handwerker oder Lieferverkehre innerhalb des betreffenden Straßenabschnitts. Nach den Plänen des Verkehrsministeriums würden jedoch all diese Personen bei jeder einzelnen Durchfahrt erneut vom Kamerasystem erfasst. Danach müsse ermittelt werden, ob für sie die Anliegerregelung in Betracht kommt.
"Damit aber lassen sich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einer sofortigen Löschung im Nichttrefferfall, der alle rechtstreuen Bürger umfassen muss, mit dem Datenbestand des Zentralen Fahrzeugregisters allein gar nicht umsetzen", so der Datenschützer. Erforderlich wäre aus Sicht Caspars für ein derartiges Überwachungsverfahren eine Datenbank auf Landesebene, die entsprechende Kfz-Kennzeichen mit "Befreiungstatbeständen" enthalte. Es müssten daher die Daten aller Personen mit einem berechtigten Anliegerbezug vorab erhoben und gespeichert werden, um einen sofortigen Abgleich mit Löschung stützen zu können. Jedoch: "Der bürokratische Aufwand einer solchen Anliegerdatei wäre immens und würde aus Datenschutzsicht weit über das erforderliche Maß hinausgehen", sagte Caspar dem "Handelsblatt". So sei es "unverhältnismäßig und aus rechtsstaatlichen Gründen abzulehnen", dass derjenige, der seine Anliegerrechte ausüben und vor Ort nicht erfasst werden wolle, sich zunächst einem staatlichen Erfassungsverfahren unterziehen müsse.
Quelle: dts Nachrichtenagentur