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Tiertransporte erneut im Fokus der Polizei in Osthessen - Alle wurden beanstandet

Archivmeldung vom 18.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tiertransport2
Tiertransport2

Bild: Polizeipräsidium Osthessen

Im gesamten Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurden gemeinsam mit der Kreisveterinärbehörde verschiedene Tiertransporte überprüft. Mehrere Funkstreifenbesatzungen des Regionalen Verkehrsdienstes Hersfeld-Rotenburg und der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld führten mobile Kontrollen durch, bei denen Tiertransporte auf den Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie auf den Bundesautobahnen in Augenschein genommen wurden.

Weitere Unterstützung erhielten die Beamten durch eine Wachpolizei-Streife der Polizeistation Fulda und erstmals auch durch eine engagierte Tierärztin aus Dresden, die aus eigenem Interesse als Gast an der hiesigen Tiertransportkontrolle teilnahm.

Die Beanstandungsquote war an diesem Tag insgesamt leider deutlich höher, als bei vorangegangen Schwerpunktkontrollen von Tiertransporten. Wie sich immer wieder zeigte, wurden über tierschutzrelevante Verstöße hinaus, auch die Vorschriften im Bereich des Straßenverkehrs- und des Zulassungsrechts nicht eingehalten.

Häufig wurde bei den Tiertransporten auch gegen die Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten verstoßen. Dies hat seine Ursache darin, dass die vorgeschriebenen Transportzeiten für Nutztiere nicht mit den "Sozialvorschriften" für die Fahrer, also Lenk-, Ruhe- und Pausenzeiten, abgestimmt sind.

Von den sechs kontrollierten Tiertransporten mussten alle sechs beanstandet werden.

Ein Transport, der mit einem Bullen und mehreren Kälbern im Bereich Bad Hersfeld unterwegs war, musste auf Anordnung der Beamten jedoch unmittelbar nach der Kontrolle zu seinem Beladeort zurückkehren, da die geladenen Tiere nicht ausreichend abgetrennt waren. Bei möglichen plötzlichen Brems- oder Ausweichmanövern dieses Transportes, hätte eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Tiere bestanden. Die Beamten begleiteten den 12-Tonner-LKW auf der Rückfahrt und überwachten die nachträgliche Abtrennung der Tiere. Neben dem zeitlichen Verzug im Ablauf des Transportes, wird hier gegen den Beförderer eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Tiertransportvorschriften erstattet und ein entsprechendes Bußgeld durch die Kreisveterinärbehörde verhängt werden.

Ebenfalls eine Anzeige wegen eines tierschutzrechtlichen Verstoßes erwartet den Fahrer eines Sattelzuges aus Süddeutschland, der mit 220 Kälbern auf der A7 bei Kirchheim, nach Schleswig-Holstein unterwegs war. Bei der Verladung waren hier anstatt der maximal erlaubten 25 Kälber je Bucht, in zwei Fällen 30 Kälber des Sattelanhängers für Viehtransporte, abgesperrt worden. Hinzu kamen Ungereimtheiten bei den mitgeführten Rinderpässen.

Keine tierschutzrelevanten Verstöße wurden bei einem Transport festgestellt, der mit 22 hochwertigen Zuchtrindern und -Bullen der Fleischrasse "Limousin", aus den Niederlanden in Richtung Tschechische Republik fuhr. Bei der Kontrolle an der A7 im Bereich Neuenstein, wurden jedoch veterinärrechtliche Formalverstöße und Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers festgestellt. Auch hier folgen Bußgelder. Aus Tierschutzgründen wurde diesem grenzüberschreitenden Transport jedoch die Weiterfahrt gestattet, um die Transportzeit für die Tiere so kurz wie möglich zu halten.

Der Fahrer eines Geflügeltransport-LKW aus Niedersachsen konnte bei seiner Kontrolle an der A7 im Bereich der Anschlussstelle Bad Hersfeld-West, weder den vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für die Beförderung von lebendem Geflügel, noch die hierzu ebenfalls erforderliche Zulassung als Tiertransportunternehmer vorweisen.

Zwei weitere Tiertransporte fielen wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, bzw. durch Probleme mit den Transportpapieren auf.

Nicht in die Schwerpunktsetzung Tiertransporte passte ein spanischer Lastzug, der mit einem LKW-Fahrgestell und einer Sattelzugmaschine beladen, parkend im Bereich einer Tankstelle an der Auffahrt zur A7 in Kirchheim festgestellt wurde. Der Fahrer aus Portugal parkte aber nicht etwa um Pause zu machen. Zum Feststellungszeitpunkt war die Fahrbahn regennass. Dem Fahrer war offenbar wegen vorangegangener Probleme mit seinem Gespann klar, dass er bei dieser Witterung die Steigungsstrecken des "Reckeröder Berges" und den darauf folgenden Anstieg "Pommer" auf der A7 in Fahrtrichtung Kassel, zwischen dem Kirchheimer Dreieck und Homberg / Efze, nicht befahren konnte.

Die Ursache hierfür lag in einer falschen Beladung des Anhängers mit dem LKW-Fahrgestell, die dazu führte, dass die angetriebene Hinterachse des LKW ausgehebelt wurde. Beim Befahren der nassen Steigungen hätten die Räder des LKW schlichtweg durchgedreht und der gesamte Lastzug wäre am Berg "hängengeblieben". Neben der an sich bereits falschen Beladung, lag auch eine ladungsbedingte Überhöhe von fast 40 cm auf dem LKW und auf dessen Anhänger vor. Wäre der LKW-Transporter nicht in der nassen Steigung hängengeblieben, hätte ihn vielleicht die nächste Autobahnbrücke gestoppt. Die zudem schlecht gesicherte Ladung wäre dann wohl auf der Autobahn gelandet.

Die Weiterfahrt wurde durch die Autobahnpolizisten aus Bad Hersfeld untersagt und eine Teilentladung mit anschließender Nachsicherung der verbliebenen Ladung angeordnet. Wegen der Tragweite der begangenen Verstöße wurde gegen den spanischen Spediteur ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung eingeleitet. Der zu erwartende "Einziehungsbetrag von Taterträgen" liegt in diesem Fall bei über 3.000,- EUR.

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen

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