Tigertötung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Magdeburger Zoodirektor
Archivmeldung vom 19.06.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Fall der drei im Mai 2008 getöteten Tigerbabys hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anklage gegen den Magdeburger Zoodirektor wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben.
Der Zoo hatte die Tigerbabys direkt nach der Geburt getötet, da sie nicht reinerbig waren. Die Tierrechtsorganisationen Animal Public und Bundesverband Menschen für Tierrechte, die seinerzeit Anzeige erstattet hatten, begrüßen die Anklageerhebung.
Der Zoo Magdeburg züchtet im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogrammes Sibirische Tiger. Im Mai 2008 kamen drei Jungtiere zur Welt. Kurz nach der Geburt erhielten die lebensfähigen Tigerwelpen die Todesspritze. Einziger Grund: Ein Gentest hatte herausgestellt, dass ihr Vater, der Tiger Taskan, kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist, sondern unter seinen Vorfahren auch ein Sumatra-Tiger war. Animal Public und der Bundesverband Menschen für Tierrechte erstatteten daraufhin Anzeige, da nach ihrer Ansicht der vom Tierschutzgesetz geforderte “vernünftige Grund” für eine Tiertötung nicht gegeben war.
Die Staatsanwaltschaft bejahte zunächst einen Anfangsverdacht, stellte das Verfahren dann aber ein. Nachdem die Vereine dagegen Beschwerde eingelegt hatten, forderte die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Naumburg die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf, erneut zu ermitteln. Jetzt hat diese Anklage erhoben.
Animal Public und der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßen die Anklageerhebung: “Die Tötung der gesunden Jungtiere war aus unserer Sicht nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Wir hoffen auf eine Verurteilung des verantwortlichen Zoodirektors”, so Laura Zimprich von Animal Public und Dr. Kurt Simons vom Bundesverband.
Quelle: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.