Umwelthilfe verlangt schnelle Herausgabe der Brunsbüttel-Schwachstellenliste
Archivmeldung vom 11.11.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGegen Verzögerungsstrategie des Brunsbüttel-Betreibers Vattenfall"auf kaltem Wege" soll Ministerin Trauernicht den Sofortvollzug ihres Bescheids zur Herausgabe der Liste an die DUH anordnen - Vattenfall beabsichtigt anscheinend Klage, obwohl substantiierte Argumente fehlen - jahrelanges Verfahren würde dem "Informationsinteresse der Bevölkerung diametral entgegenstehen"
Nach der grundsätzlichen Entscheidung der
Kieler Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), der Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) eine Liste mit Schwachstellen des
Atomkraftwerks Brunsbüttel (KKB) zu übergeben, drängt die
Umweltorganisation nun auf eine rasche Umsetzung des Bescheids. Für
den Fall, dass der KKB-Betreiber Vattenfall Europe gegen die
Entscheidung vom 2. November Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig
einreicht, fordert die DUH Ministerin Trauernicht heute in einem
Schreiben auf, "unmittelbar die sofortige Vollziehung des Bescheids
anzuordnen".
Die Umwelthilfe befürchtet, dass andernfalls ein mehrere Jahre
dauerndes Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten eine
zeitnahe Information über Sicherheitsmängel in dem Siedewasserreaktor
verhindert. "Wir gehen davon aus, dass Vattenfall gegen den Bescheid
klagen will, um seine Linie der bedingungslosen Informationsblockade
trotz des gegenteiligen Beschlusses der Atomaufsicht auf kaltem Wege
fortsetzen zu können", begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer
Baake die Forderung nach einem Sofortvollzug des Bescheids. Nach der
widersprüchlichen Informationspolitik von Vattenfall in Reaktion auf
den schweren Störfall im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark sei das
Vertrauen der Bevölkerung in den sicheren Betrieb des Problemreaktors
Brunsbüttel schon jetzt nachhaltig gestört.
Die DUH hatte auf Grundlage der EU-Umweltinformationsrichtlinie
die Veröffentlichung zahlreicher "offener Punkte" verlangt, die sich
bereits vor Jahren bei einer so genannten "periodischen
Sicherheitsüberprüfung" (PSÜ) des Siedewasserreaktors ergeben hatten
und die bis heute weder im Einzelnen bekannt noch geklärt sind. "Eine
weitere Verzögerung der Veröffentlichung über Jahre würde dem Sinn
und Zweck der EU-Richtlinie, vor allem aber dem Informationsinteresse
der Bevölkerung diametral entgegenstehen", sagte die Leiterin
Verbraucherschutz und Recht der DUH, Cornelia Ziehm. Außerdem seien
seitens des KKB-Betreibers außergerichtlich keinerlei substantiierte
Einwände gegen das Informationsbegehren der DUH geltend gemacht
worden. "Bei einem Unternehmen, das eine Hochrisikotechnologie
betreibt, ist es mehr als bedenklich, wenn nun Gerichte beschäftigt
werden sollen, um die Herstellung von Transparenz weiter
hinausschieben zu können", so Ziehm weiter.
Gegen den hinhaltenden, jedoch nicht inhaltlich begründeten Widerstand des Brunsbüttel-Betreibers hatte die in Kiel zuständige Ministerin Trauernicht das Informationsbegehren der DUH am 2. November positiv beschieden. Die Umwelthilfe hatte Vattenfall daraufhin schriftlich aufgefordert, auf eine Verwaltungsgerichtsklage und damit eine erneute jahrelange Verzögerung der Aufklärung zu verzichten. Seither hüllt sich der Konzern, dessen Mutterunternehmen auch den Havarie-Reaktor im schwedischen Forsmark betreibt, in Schweigen. Die DUH geht deshalb davon aus, dass eine Klage gegen den Beschluss vom 2. November vorbereitet wird.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)