Europäisches Patentamt entscheidet über Patentierbarkeit von gewöhnlichem Gemüse
Archivmeldung vom 03.11.2011
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtSind Tomaten eine Erfindung? Am Europäischen Patentamt (EPA) in München steht eine Grundsatzentscheidung über die Patentierbarkeit von Pflanzen, Tieren und Lebensmittel an. Für den 8. November 2011 ist eine Anhörung zum Patentstreit über die sog. "Schrumpeltomate" (EP 1211926 B1) angesetzt. Die Beschwerdekammer des EPA wird darüber entscheiden, ob Tomatenpflanzen und Tomaten, die durch traditionelle Züchtungsmethoden gewonnen wurden, patentierbar sind.
Im konkreten Fall geht es um eine Tomate, die weniger Wassergehalt aufweist und sich so leichter zu Ketchup verarbeiten lässt. Die Entscheidung wird für den späten Nachmittag erwartet. Nachdem das EPA vor einer Woche überraschend eine Anhörung zu einer Grundsatzentscheidung über ein Patent auf Brokkoli abgesagt hatte, wird diese Entscheidung jetzt mit besonderer Aufmerksamkeit erwartet.
Kritiker warnen davor, dass das Patentrecht dazu mißbraucht wird, um die Grundlagen der Ernährung zu monopolisieren. Parallel zur Verhandlung findet deswegen vor dem Europäischen Patentamt in München, Erhardtstr. 27, ab 9 Uhr eine Protestveranstaltung statt.
Quelle: GeN / Kein Patent auf Leben! (ots)