Wertstoffsammlung erhalten - Recyclingpreller stoppen
Archivmeldung vom 27.10.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Markenverband, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) wollen gemeinsam mit Politik und Behörden dieWertstoffsammlung in Deutschland sichern. Hintergrund ist die wachsende Zahl von Trittbrettfahrern bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung, die zu untragbaren Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten rechtstreuer Unternehmen und zu Mehrkosten für die Kommunen und die Verbraucher führt.
Handel und Industrie stehen zu ihrer Verantwortung für eine
ökologisch überzeugende, verbrauchergerechte Verpackungsentsorgung.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, die
Ministerpräsidenten und die Umwelt- und Wirtschaftsminister der
Länder haben sie folgende Lösung vorgeschlagen:
- Die Umweltpolitik des Bundes und der Länder muss umgehend ein
eindeutiges Signal setzen, dass die Prinzipien der
Produktverantwortung und der Kreislaufwirtschaft auch künftig
Gültigkeit haben. Wettbewerb bei der Verpackungsverordnung darf nicht
bedeuten, Betrug und Trittbrettfahrerei Tür und Tor zu öffnen,
sondern muss zu mehr ökologischer Effizienz und günstigeren Preisen
im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft führen.
- Die Verpackungsverordnung ist von überflüssigen Vorschriften und
rechtlichen Grauzonen zu befreien. Insbesondere muss klargestellt
werden, dass Unternehmen, die Verpackungen an private Endverbraucher
abgeben, sich an der haushaltsnahen Wertstoffsammlung zu beteiligen
haben, sofern sie die Rückgabe nicht durch Erhebung eines Pfands
sicherstellen. Durch diese Regel kann zugleich die Überwachung der
sogenannten Mengenstromnachweise wesentlich vereinfacht werden.
- Im Verwaltungsvollzug müssen die massenhaften Verstöße gegen die
Verpackungsverordnung geahndet werden (z. B. Verletzung der
Verbraucherinformationspflichten, widerrechtliches pfandfreies
Inverkehrbringen von Getränkeverpackungen ohne Beteiligung an einem
Dualen System). Zudem darf die amtliche Auslegung der
Verpackungsverordnung künftig keinen Zweifel daran lassen, dass jedes
Unternehmen seine Pflichten grundsätzlich selbst zu erfüllen hat.
- Die Zulassung konkurrierender haushaltsnaher Sammelsysteme
sollte unverzüglich erfolgen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Dabei muss allerdings an der Flächendeckung als wesentliches
Unterscheidungsmerkmal zur Selbstentsorgung festgehalten werden. Im
Aufbau befindliche haushaltsnahe Systeme dürfen ihren Auftraggebern
die Befreiung von Rücknahmepflichten nur in dem Maße vermitteln, wie
sie tatsächlich auch Haushalte angeschlossen haben.
Quelle:Pressemitteilung Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e. V.