Jungbär Bruno's Tötung weiterhin sanktioniert
Archivmeldung vom 12.12.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm vergangenen Wochendende wurde den Tierschutzorganisationen von Ihren Rechtsvertretern mitgeteilt, dass die Münchner Generalstaatsanwaltschaft die dutzenden von Beschwerden gegen die Einstellungsverfügung der Münchener Staw II vom 7. Juli 2006, gegen die Täter und Auftraggeber der berühmt gewordenen Tötung des Jungbären Bruno JJ6 aus der bayrischen Staatsregierung und Verwaltung kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, ebenfalls abgewiesen hat.
Die Tierschützer, federführend die Gesellschaft für
Artenschutz und Menschenrechte hat heute daraufhin sofort das
Klageerzwingungsverfahren gegen diesen Bescheid eingeleitet. Die
Argumente der Generalstaatsanwalt, der Jungbär fiele nicht unter
Jagdsschutzgesetze, weil er nicht explizit als Tierart aufgeführt
sei, halten sie nach wie vor für rechtswidrig. Außerdem bestreiten
Sie weiter die Behauptung der GenStaw München, es sei bei Politik und
Verwaltungsorganen eine "fachgerechte Prüfung aller Umstände" vor
Erteilung der Abschussgenehmigung durchgeführt worden. Genau gegen
diese Behauptung können die Tierschutzorganisationen eine ganze Reihe
von Zeugen benennen. Diese wurden aber während der dreimonatigen
Entscheidungsfindung überhaupt nicht gehört!
Fast schon selbstverständlich empfanden die Beschwerdefüherer,
dass die Strafanzeigen gegen die bayrischen Minister Schnappauf und
Beckstein als verantworliche Entscheidungsträger des Bärenabschusses
keinerlei Erwähnung finden.
Das Klageerwzingungsverfahren wird von umfassenden Protest- und Demonstrationsmaßnahmen begleitet werden. Immer noch führen die Tierschützer regelmäßig Mahnwachen für den getöteten Jungbären und gegen das rechtswidrige Handeln der bayrischen Regierung vor der Staatskanzlei München durch und am Abschussort von "Bruno" im Gebiet Schliersee/Spitzingsee/Obb. pilgern immer noch hunderte Tierfreunde zu seiner Gedenktafel in den Bergen.
Quelle: Pressemitteilung G.A.U.M bR